© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim
Die Stadt Saarheim hat für das von ihr am Waldsee betriebene Freibad ordnungsgemäß eine "Satzung über das Freibad am Waldsee" erlassen und am 27. September 1992 verkündet, in der Badezeiten, Eintrittsgebühren etc. geregelt sind.
§ 1 der Satzung legt fest:
Die Stadt Saarheim betreibt das Freibad am Waldsee als unselbständige Anstalt, die der Öffentlichkeit zu Zwecken der Erholung und des Schwimmsports offen steht.
§ 27 der Satzung lautet:
Das Mitbringen von Hunden in die Badeanstalt ist verboten.
§ 39 der Satzung bestimmt:
An jedem ersten und dritten Montag eines Monats darf nur nackt gebadet werden.
§ 41 schreibt vor, dass der Bademeister die Bestimmungen der Satzung im Schwimmbad zu vollziehen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat.
Am Montag, den 2. Juni letzten Jahres, wollte der in St. Ingbert wohnende blinde Bruno Brummel mit seinem gut ausgebildeten, erfahrenen Blindenhund Pluto das Freibad besuchen. Der von der Stadt Saarheim angestellte Bademeister, Wilhelm Wassergesell, erklärte ihm unter Hinweis auf § 39 der Satzung, es sei Nacktbadetag, woraufhin Pluto leise, aber vernehmlich knurrte. Wassergesell, der den Hund erst jetzt wahrnahm, teilte Brummel nunmehr mit, gemäß § 27 der Satzung müsse ihm der Zutritt zur Badeanstalt gemeinsam mit dem Hund ohnehin verwehrt werden.
Brummel erwiderte, bei ihm als Blinden wäre eine Ausnahme wohl notwendig, weil er zum einen sich ohne Hund nicht zu bewegen und zum anderen die Nackten gar nicht zu sehen vermöge, so dass er auch selbst eine Badehose tragen könne. Wassergesell verweigerte jedoch Brummel kategorisch den Eintritt mit Hund und Hose und erklärte, auch künftig werde ihm nur bei Einhaltung der Satzungsvorschriften der Zutritt gestattet; aus seiner Behinderung könne er keine Sonderrechte herleiten. Jedoch sei es Brummel unbenommen, binnen eines Monats schriftlich auf dem Rathaus von Saarheim Widerspruch einzulegen, wenn er mit dieser Entscheidung für jetziges und künftiges Eintrittsbegehren nicht einverstanden sei.
Brummel hält die Verweigerung des Zutritts für rechtswidrig und fragt am 15. August bei Rechtsanwalt Rudi Rathgeber an, ob er gegen die Entscheidung vom 2. Juni erfolgreich etwas unternehmen kann. Er müsse doch ein Recht haben, in Zukunft das Freibad der Stadt Saarheim am Waldsee mit Pluto zu besuchen, wann immer es geöffnet sei, und zwar auch ohne sich an Nacktbadetagen ganz ausziehen zu müssen.
Was kann Rathgeber in sinnvoller Weise für Brummel unternehmen?
Teilnehmer der Rathausführung: Nach Bearbeitung hier lang!