Historischer Festsaal des Saarheimer Rathauses

- zugleich Sitzungssaal des Saarheimer Stadtrates -

(Innenaufnahme, gefertigt am Tag nach der Unterzeichnung der Saarheimer Verträge)

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Was ist hier geschehen?

Hochpolitisches:
Die "Saarheimer Verträge" ***** Dieser Fall hat seinen Schwerpunkt im Staatsrecht mit Bezügen zum Europarecht und entspricht in Schwierigkeit und Thematik (nicht hinsichtlich der Anzahl der zu behandelnden Probleme) einer (ziemlich schweren) öffentlich-rechtlichen Klausur im Ersten juristischen Staatsexamen. Der Fall orientiert sich an den Urteilen des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit der deutschen Zustimmung zum Vertragswerk von Maastricht (BVerfGE 89, 155 ff.) und zum Lissabon-Vertrag (BVerfG, 2 BvE 2/08 u. a. v. 30. 6. 2009 = BVerfGE 123, 267 ff.). Bei sorgfältigem Umgang mit dem Sachverhalt und den darin enthaltenen Hinweisen sowie genauer Subsumtion sind die Probleme aber auch in einem früheren Ausbildungsstadium adäquat lösbar (wenn auch nicht in dem Umfang, wie es hier in der Falllösung dargestellt wird), sofern die genannten Urteile in ihren Grundzügen (!) und die Funktionsweise von Art. 23 Abs. 1 GG bekannt sind - was generell (nicht nur in einem Schwerpunktbereich zum Europarecht) im Ersten Staatsexamen erwartet werden kann.
Kommunalpolitisches:
"Deutsche Zone" *** Dieser mittelschwere Fall wäre als Klausur in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene geeignet; seinen Schwerpunkt bilden Standardprobleme des Kommunalverfassungsrechts.
Rathausverbot ** Der Fall behandelt den "Klassiker" der Rechtmäßigkeit behördlicher Hausverbote in etwas ungewohntem Gewand. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
 "SaarheimInForm" *** Der als Klausur im Ersten Staatsexamen geeignete Fall erfordert neben einer gründlichen Auswertung des Sachverhalts ein sorgfältiges Arbeiten mit dem Gesetz sowohl in verwaltungsprozessrechtlicher als auch in kommunalrechtlicher Hinsicht, obwohl es sich um Grundprobleme handelt, die zu lösen sind.
Kraftprobe *** Dieser mäßig schwere Fall betrifft einen Kommunalverfassungsstreit, der als Klausur in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene ausgegeben werden könnte.
Zeitfrage ** Dieser eher einfache kommunalrechtliche Fall wäre als Klausur im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht (für Fortgeschrittene) geeignet.
Ihr Kinderlein, kaufet ** Dieser eher einfache Fall zum allgemeinen Verwaltungsrecht verlangt vor allem eine präzise Erfassung der Fallfrage, eine sorgfältige Auswertung des Sachverhalts und genauen Umgang mit den einschlägigen Normen.
Fußgängerzone * In diesem Fall, der kommunalrechtliche und polizeirechtliche Probleme verbindet, geht es um die Zulässigkeit eines Aufrufs zum Kommunalwahlboykott. Er wäre nach seinem Schwierigkeitsgrad als leichte Klausur in der Übung im Öffentlichen Recht geeignet.
Frauenbeauftragte ** Gegenstand des kommunalrechtlichen Falles ist die Zulässigkeit und der Umfang der Verpflichtung einer Gemeinde, eine "hauptamtliche" Frauenbeauftragte zu bestellen. Er wäre als eher einfache Klausur in der Übung im Öffentlichen Recht oder im 1. Staatsexamen geeignet.
Ordnungsliebe *** Dieser Fall zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Polizeiverordnung wäre - in etwas "abgespeckter" Form - auch als Examensklausur geeignet. Unverzichtbar für eine erfolgreiche Bearbeitung des Falles ist vor allem die genaue Erfassung des Regelungsinhalts der angegriffenen Verordnung.
Investory **** Dieser Fall behandelt Fragen der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans im Rahmen einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO und geht in der konkreten Fragestellung wohl bis an die Grenze dessen, was in einer Pflichtfach-Klausur im ersten juristischen Staatsexamen noch an baurechtlichen Kenntnissen verlangt werden könnte (siehe aber hierzu auch U. Stelkens, UPR 2005, 81, 87 Fn. 54). Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Schwein gehabt! *** Bei diesem Fall ist ein Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung baurechtlicher und kommunalrechtlicher Pflichten zu prüfen. Er verlangt vor allem Kenntnisse über die Bedeutung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB.
Sonstige Streitigkeiten:
Räumliche Differenzen ** Dieser Fall zum Kommunalrecht betrifft Fragen des Zugangs zu gemeindlichen Einrichtungen bei einer Mehrheit von Bewerbern.
Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V. ** Der eher einfache Fall könnte Gegenstand einer - leichten - Klausur in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene sein und verlangt zu einer erfolgreichen Bearbeitung Grundkenntnisse im Verwaltungsprozessrecht sowie im Polizei- und Ordnungsrecht. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.

 

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Zeichnung: Dr.  Alexander Konzelmann, Stuttgart