Frauenbeauftragte

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

Nachdem die letzte "Kommunale Frauenbeauftragte" (vgl. § 79a KSVG) der Stadt Saarheim aus Altersgründen aus dem städtischen Dienst ausgeschieden war, wurde die Stelle als in "SaarheimInForm" ausgeschrieben, dem "Amtlichen Bekanntmachungsblatt für die Stadt Saarheim", das vom Oberbürgermeister für öffentliche Bekanntmachungen, insbesondere von Satzungen, amtlichen Mitteilungen usw. herausgegeben und kostenlos an alle Haushalte in der Stadt verteilt wird. Jedoch befand sich unter den Bewerberinnen keine Frau, die von Oberbürgermeister Oskar Obenauf und den Mitgliedern des Stadtrates als optimal geeignet angesehen wurde. Auch eine erneute Ausschreibung der Stelle – nunmehr noch zusätzlich in der "Saarbrücker Zeitung" und im Amtsblatt des Saarlandes – führte nicht zu einem anderen Ergebnis. Daraufhin schlug Obenauf dem Stadtrat vor, die Bürgermeisterin der Stadt, Dr. Edith Crémant, zur Kommunalen Frauenbeauftragten zu bestellen: Sie sei zum einen schon hauptberuflich in der Stadtverwaltung tätig und könne die Aufgaben der Frauenbeauftragten zusätzlich wahrnehmen, so dass bei ihrer Bestellung auch ein Gehalt eingespart werden könne, und bekleide zum anderen ohnehin eine Position unmittelbar nach der des Oberbürgermeisters, so dass sie über die nach dem Gesetz erforderlichen Einwirkungsmöglichkeiten zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Saarheim sowie zur Beseitigung bestehender Nachteile verfüge.

Dem Stadtrat leuchteten die Überlegungen Obenaufs sofort ein. Während etwa der Vorsitzende der Fraktion des "Bundes Deutscher Bürger – B.D.B.", Dr. Lutz Lautstark, in der Debatte vornehmlich die erwähnten Einsparungsmöglichkeiten begrüßte und zudem betonte, auf diese Weise würde nicht noch eine weitere Frau ihrer natürlichen Aufgabe, der Erziehung der Kinder und der Versorgung des Haushalts, entzogen, wies die Vorsitzende der Wählergemeinschaft "Sauberes Saarheim", Karla Körnli, darauf hin, dass Dr. Crémant eine Frau sei, die schon immer gegen die Benachteiligung von Frauen sowie gegen Vorurteile, wie sie Dr. Lautstark pflege, gekämpft habe und bereits eine herausragende Funktion in der Kommunalverwaltung wahrnehme, so dass sie auch anderen Frauen als Vorbild dienen könne. In der anschließenden Abstimmung wurde Dr. Crémant ohne Gegenstimmen mit sofortiger Wirkung zur Kommunalen Frauenbeauftragten der Stadt Saarheim bestellt.

Als das Landesverwaltungsamt von diesem Beschluss erfuhr, forderte es sofort Obenauf zu einem Bericht über die Angelegenheit auf und beanstandete nach dessen Lektüre in einem Schreiben an die Stadt Saarheim den Beschluss des Stadtrats, Dr. Crémant zur Frauenbeauftragten zu bestellen, und verlangte zugleich, die Bestellung rückgängig zu machen, weil sie rechtswidrig erfolgt sei. Obenauf ist hingegen nach wie vor der Auffassung, die Stadt habe eine ebenso rechtmäßige wie vernünftige Entscheidung getroffen, und erhob deshalb gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes nach vier Wochen Widerspruch, den das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport jedoch unter Wahrung der Formvorschriften mit einem Verweis auf die Rechtsauffassung des Landesverwaltungsamtes als unbegründet zurückwies.

Obenauf will sich indes damit nicht zufrieden geben und bittet um Prüfung, ob die Stadt mit Erfolg eine gerichtliche Klärung erreichen kann. Bitte erstatten Sie das gewünschte Rechtsgutachten.

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