Räumliche Differenzen
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim
Dem als Stadthauptsekretär bei der Stadt Saarheim im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit tätigen Gerd Mütlich und seiner Frau Gisela steht Ende des Jahres ein Grund zum Feiern bevor: Beide haben 25 Jahre gemeinsam im Stand der Ehe verbracht und wollen diesen Erfolg in einer für saarländische Verhältnisse gebührenden Weise mit der mittlerweile doch recht großen Familie sowie allen Bekannten, Freunden und insbesondere Vereinskollegen am 2. Dezember dieses Jahres feiern. In Anbetracht der Anzahl der zu erwartenden Gäste standen die Mütlichs bereits seit Beginn der Planung dieses Ereignisses vor einem Platzproblem, denn ihre 3-Zimmer-Wohnung im Zentrum von Saarheim bietet für die zu erwartenden ca. 50 Gäste nicht genügend Raum.
Daher kam Gerd Mütlich eine Idee: Wenn er schon bei der Stadt Saarheim im Rathaus arbeite, warum dann nicht auch die dortigen Örtlichkeiten zum Feiern nutzen. Tatsächlich bietet der historische Festsaal des Rathauses den passenden Rahmen für eine Feierlichkeit dieser Größe. Auch wurde der Festsaal nebst den dazugehörigen Kücheneinrichtungen in den vergangen Jahren regelmäßig den Einwohnern der Stadt zu privaten, geschäftlichen und gesellschaftlichen Anlässen gegen ein angemessenes Entgelt vermietet, da man im Saarheimer Stadtrat der Auffassung ist, dass ein solcher Saal ein wertvolles Stück Allgemeingut darstelle, das allen Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Nutzungsordnung zur Verfügung stehen solle.
Daher fragte Mütlich bereits am 1. März dieses Jahres beim Oberbürgermeister der Stadt Saarheim, Oskar Obenauf nach, ob er den Saal am 2. Dezember - einem Samstag - für seine Silberhochzeit nutzen könne. Obenauf ließ Mütlich wenige Tage später über seine Sekretärin ausrichten, er ziehe es vor, die Anfrage bei der nächsten Stadtratssitzung diskutieren zu lassen, habe er doch schließlich keine guten Erfahrungen mit zu schnellen Versprechungen gemacht. Zudem sei am nächsten Tag auch ein Antrag von Christian-Dietrich Unverricht eingegangen, der zum gleichen Termin im Festsaal eine Adventsveranstaltung der Mehrheitsfraktion des Stadtrates mit Vertretern der örtlichen Wirtschaft ausrichten wolle.
In der darauf folgenden Stadtratssitzung vom 17. März wurde jedoch nahezu einhellig Skepsis laut: Mütlich sei viel zu unzuverlässig; bereits vor einigen Jahren, nämlich bei der Feier seines 50. Geburtstags, die Mütlich für seine Kollegen in seinem Dienstzimmer ausgerichtet hatte, sei, was zutreffend ist, ein großer Teil des Rathauses wegen der Unachtsamkeit Mütlichs in Flammen aufgegangen und es könne nur von Glück gesprochen werden, dass der historische Festsaal damals verschont geblieben sei. Daher könne man nicht sehenden Auges nun auch noch den Festsaal solchen Gefahren aussetzen, insbesondere da zu dieser Feier keiner der Kollegen eingeladen sei, der ein "wachsames Auge" auf den Ablauf der Feierlichkeit haben könne. Ohnehin sei dem Antrag von Unverricht schon deshalb der Vorzug zu geben, weil er langjähriges Stadtratsmitglied sei und sich damit für die Stadt besonders verdient gemacht habe. Außerdem sei Mütlich seit dem Rathausbrandzwischenfall zunehmend "wunderlich" geworden und werde deshalb im gesamten Rathaus eher als "Leistungsbremse" angesehen. Eine Bevorzugung Mütlichs würde daher nur wieder zu monatelangen Diskussionen und Aufregungen unter den Mitarbeitern des Rathauses führen und damit den Dienstbetrieb hemmen. Obenauf ließ sich von diesen Argumenten überzeugen und verfasste noch am selben Tag ein Schreiben an Mütlich, in dem er ihm die Nutzung des Festsaals zu dem gewünschten Zeitpunkt und Zweck unter Hinweis auf alle im Stadtrat erörterten Gründe versagte.
Mütlich, der wegen eines daraufhin entbrannten Streits mit seiner Frau Gisela über sein "neuerlich unter Beweis gestelltes Unvermögen, sich durchzusetzen, so dass ja kein Wunder sei..." den Anlass der Feier ernstlich in Gefahr sah, legte gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters frist- und formgerecht Widerspruch ein und begründete ihn damit, dass die Rathausbrandsache von damals längst "verjährt" sei und man ihm daraus doch heute keinen Strick mehr drehen dürfe. Auch wäre er bereit, auf sämtliche Gefahrenquellen zu verzichten. Schließlich könne ja auch sonst jeder Bürger den Saal nutzen, ohne dass man genau wisse, wie es um deren Sorgsamkeit bestellt sei. Zudem sei die Begründung des Stadtrats doch ohnehin völlig unsachlich: Die meisten Mitglieder dieses Gremiums könnten ihn einfach nur nicht leiden und wollten ihm, nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass er sie nicht einzuladen beabsichtigt hatte, eins auswischen. Auch sehe er nicht ein, weshalb Unverricht - nur weil er Stadtratsmitglied sei - eher eine Feier im Festsaal ausrichten dürfe als er. Obenauf half diesem Widerspruch indes nicht ab und legte ihn dem Kreisrechtsausschuss zur Entscheidung vor. Zugleich schickte er ein Schreiben an Unverricht, in dem er ihn darauf hinwies, dass er nicht abschließend über seinen Antrag entscheiden könne, solange die Mütlich erteilte Absage nicht "endgültig" geworden wäre.
Der Kreisrechtsausschuss wies den Widerspruch Mütlichs durch Bescheid vom 14. April dieses Jahres zurück: Es handele sich bei der Angelegenheit um eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Stadt Saarheim und er könne daher die Ermessensentscheidung des Oberbürgermeisters nicht überprüfen und erst recht nicht ersetzen. Daraufhin erhob Mütlich am 4. Mai dieses Jahres formgerecht Klage gegen die Stadt Saarheim zum Verwaltungsgericht des Saarlandes mit dem Antrag, "ihm den Festsaal des Rathauses am 2. Dezember dieses Jahres zu überlassen und einen entsprechenden Mietvertrag mit ihm abzuschließen". Aufgrund ihrer unsachlichen Überlegungen habe die Stadt jedes Recht verwirkt, sich bei der Vergabe des Saales zu Gunsten von Unverricht zu entscheiden. Diesen Rechtsstandpunkt vertritt Mütlich auch beharrlich während der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts. Auf Nachfrage des Gerichts betont aber auch der Oberbürgermeister, dass er sein Vorgehen für rechtmäßig halte und den Gründen, die er Mütlich in seinem Ablehnungsschreiben bereits schriftlich mitgeteilt habe, nichts hinzuzufügen habe.
Bitte beurteilen Sie in einem Gutachten die Erfolgsaussichten der Klage.
Teilnehmer der Rathausführung : Nach Bearbeitung hier lang!