Parteilichkeit II - Verbot fordern verboten!?

© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

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Wir erinnern uns: Der frühere Bundesverteidigungsminister Dagobert Rumsweg ist aus der die Regierungsmehrheit im Bund stellenden Christlich-Liberalen-Partei (CLP) ausgetreten und hat das "Bündnis Rechtschaffender, Aufrechter und Unabhängiger Nationalisten - BRAUN" gegründet. Diese dem äußerst rechten Spektrum zuzuordnende Partei erzielte bei den letzten Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus mit ihrer Ankündigung eines harten "Law-and-Order"-Kurses erste überwältigende Erfolge. Hiervon beflügelt unterstützte Rumsweg die Gründung des Landesverbands Saar des BRAUN durch den rechtskonservativen Verleger Dr. Lutz Lautstark aus Saarheim, um auch bei den nächsten saarländischen Landtagswahlen, die im Juni dieses Jahres stattfinden werden, mit dem BRAUN anzutreten. Der Landesverband Saar des BRAUN beabsichtigte nun am 18./19. April dieses Jahres seinen Landesparteitag in Saarheim durchzuführen.

Schon im März letzten Jahres hatte sich deshalb der mit der Ausrichtung des Parteitages betraute, in Saarheim ansässige Kreisverband Süd des BRAUN schriftlich an den Oberbürgermeister von Saarheim, Oskar Obenauf gewandt, und ihn um Vermietung des Saarheimer Saalbaus zu dem vorgesehenen Termin gebeten. Der Saalbau wird von der Stadt Saarheim unterhalten und sowohl für eigene Veranstaltungen genutzt als auch an Dritte für Veranstaltungen aller Art vermietet. Dieser Antrag des BRAUN wurde zunächst aus verschiedenen Gründen abgelehnt, jedoch war die Stadt Saarheim nach längerem Hin und Her durch die Kommunalaufsicht verpflichtet worden, dem BRAUN den Saalbau für die Durchführung des Parteitags zur Verfügung zu stellen.

Im Januar dieses Jahres erklärte sich dementsprechend der Oberbürgermeister der Stadt Saarheim bereit, dem BRAUN den Saarheimer Saalbau für die Durchführung des Landesparteitags antragsgemäß zu überlassen. Darauf hin schlugen die Wogen der öffentlichen Meinung hoch - nicht zuletzt in den Sendungen des im Saarheim ansässigen privaten Radiosenders "Quierfunk", dem meistgehörten Sender im Quierbachtal. In der beliebten "Tammo-'B.'-Morning-Show'" rief deren Moderator Tammo "Bobba" Fett dazu auf, ein Bündnis "Bunt statt BRAUN" in Saarheim zu mobilisieren. Tatsächlich bildete sich ein solches Bündnis, in dem sich Vereine, Gewerkschaften, Kirchen sowie mehrere im Saarheimer Landtag und im Saarheimer Stadtrat vertretene Parteien und Wählerbündnisse beteiligten. Das Bündnis meldete Protest-Versammlungen an und veranlasste die Verabschiedung einer Resolution im Saarländischen Landtag. Anlass der Proteste war nicht zuletzt, dass Dagobert Rumsweg als Bundesvorsitzender des BRAUN auf dem Landesparteitag als Gastredner auftreten sollte. Wegen der Inhalte einer Rede, die er bei einer vergleichbaren Gelegenheit in Magdeburg gehalten hatte, war Rumsweg jedoch kürzlich wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) rechtskräftig verurteilt worden.

Im Zuge der Proteste der Bevölkerung befragten auch Vertreter der lokalen Presse Obenauf, wie er es meine verantworten zu können, das friedliche Saarheim sehenden Auges zum Schauplatz rechtsextremer Parteiveranstaltungen werden zu lassen, zumal zu befürchten sei, dass Rumsweg erneut die Gelegenheit zu volksverhetzenden Reden ergreifen werde. Obenauf solle sich insoweit jedenfalls nicht hinter "dem Feigenblatt kommunalaufsichtsrechtlicher Anordnungen" verstecken. Obenauf berät sich daher mit der Bürgermeisterin von Saarheim, Dr. Edith Crémant, was zu tun sei. Als Ergebnis dieser Beratungen veröffentlicht der Oberbürgemeister auf der Homepage der Stadt am 25. Januar eine Presserklärung unter der Überschrift:

"Geplante Nutzung des Saarheimer Saalbaus für BRAUN-Landesparteitag: Oberbürgermeister Obenauf fordert BRAUN-Verbot"!

In der Mitteilung heißt es:

"Oberbürgermeister Obenauf erklärt: Im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung des Saalbaus für einen BRAUN-Landesparteitag wird deutlich, dass sich mit kommunalen Mitteln das BRAUN-Problem nicht lösen lässt. Das BRAUN ist keine verbotene Partei. Ihm stehen daher die gleichen Rechte wie demokratischen Parteien zu - auch was die Nutzung öffentlicher Hallen betrifft. Wenn der geplante Landesparteitag in einer anderen Stadt stattfinden würde, wird das Problem nur verlagert. Der Missstand, dass BRAUN in diesem Land Veranstaltungen durchführen darf, bleibt bestehen, so lange das BRAUN nicht als verfassungswidrig verboten wird. Die Verantwortlichen im Bund mögen sich daher dazu entschließen, ein Parteiverbotsverfahren gegen das BRAUN einzuleiten, und nicht die Kommunen mit dem BRAUN-Problem alleine lassen. Die Stadt Saarheim wie alle Kommunen im Bund brauchen daher endlich ein verfassungsgerichtliches Verbot des BRAUN!"

Der Vorstand des Landesverbands Saar des BRAUN ist der Auffassung, diese Presseerklärung stelle einen unzulässigen Eingriff in ihr Recht als politische Partei auf Chancengleichheit bei Wahlen dar. Er meint, gerade die mit der Abwicklung der Wahlen betrauten Behörden seien während des Wahlverfahrens zu Neutralität verpflichtet und dürften die Bürger in ihrer Wahlentscheidung nicht unzulässig beeinflussen. Daher sei die Pressemitteilung unzulässig, denn hiermit gehe eine negative Bewertung des BRAUN einher, die faktisch zu einer Bekämpfung der Partei und damit aktiver Teilnahme am Wahlkampf führe. Er beantragt daher für den Landesverband Saar des BRAUN beim Verwaltungsgericht des Saarlandes,

1 . dem Oberbürgermeister der Stadt Saarheim einstweilen zu untersagen, öffentlich ein Verbot des BRAUN zu fordern,

und

2. dem Oberbürgermeister der Stadt Saarheim aufzugeben, die Presserklärung vom 25. Januar von der Homepage der Stadt Saarheim zu entfernen.

Bitte beurteilen Sie in einem Gutachten die Erfolgsaussichten dieser Anträge. Gehen sie dabei davon aus, dass das Verwaltungsgericht des Saarlandes Ende Februar dieses Jahres über den Antrag entscheidet.

Bearbeitervermerk: Gehen Sie davon aus, dass der Landesverband Saar des BRAUN ein "Gebietsverband der höchsten Stufe" des BRAUN i. S. des § 3 Satz 2 PartG ist und dass nach der Satzung des BRAUN deren Landesverbände berechtigt sind, u. a. alle Angelegenheiten des BRAUN in Zusammenhang mit Landtagswahlen wahrzunehmen.

Lösungsvorschlag

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