Ordnungsamt

der Stadt Saarheim

Leiterin: Nathalie Neuschwander

Wenn Sie wollen, führt Sie Frau Neuschwander zusammen mit ihren Kollegen vom Polizeiposten Saarheim und der Kreispolizeibehörde des Saarpfalz-Kreises gerne durch die polizeirechtlichen Sehenswürdigkeiten Saarheims! Kommen Sie mit zum polizeirechtlichen Stadtrundgang!

 

Diese Akten wurden hier bearbeitet:

Abgeschleppt und Abgezockt? **** Dieser Fall behandelt das - eher schwierige - Standardproblem des Abschleppens von Kraftfahrzeugen bei nachträglich aufgestelltem Halteverbotsschild. (Abschleppfälle kommen in allen denkbaren Variationen im Examen immer wieder vor). Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V. ** Der eher einfache Fall könnte Gegenstand einer - leichten - Klausur in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene sein und verlangt zu einer erfolgreichen Bearbeitung Grundkenntnisse im Verwaltungsprozessrecht sowie im Polizei- und Ordnungsrecht. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Treffpunkt ** Dieser polizeirechtliche Fall wurde als Abschlussklausur in der Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht - Teil I: Polizei- und Ordnungsrecht, Kommunalrecht gestellt. Es geht um die möglichen polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung offener Drogenszenen und die Frage der Verpflichtung zum polizeilichen Einschreiten. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Keinen Platz den Drogen **** Dieser - durchaus schwierige - Fall behandelt Fragen des Polizeirechts, sowie des vorläufigen Rechtsschutzes und des allgemeinen Verwaltungsrechts und wirft gerade wegen dieser Kombination Schwierigkeiten auf, deren Bewältigung man wohl im Ersten Staatsexamen nur gerade noch erwarten könnte. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Waschanlage * Dieser einfache Polizeirechtsfall erfordert zu einer erfolgreichen Bearbeitung Grundkenntnisse im Polizeirecht und eine sorgfältige Subsumtion unter die einschlägigen Normen; er könnte Gegenstand einer - leichten - Klausur in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene sein.
"Feuer und Flamme" *** Bei diesem Fall mittlerer Schwierigkeit handelt es sich um einen Aktenauszug, wie er als Klausur im 2. Staatsexamen üblich ist; die Aufgabe besteht für Studierende in der Erstellung eines vorbereitenden Gutachtens für eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, für Referendare im Entwurf eines verwaltungsgerichtlichen Urteils. Der Fall ist aber ebenso als Anschauungsmaterial im Verwaltungsprozessrecht für Studierende geeignet, die in der Lage sein sollten, die prozessualen und vor allem die polizeirechtlichen Probleme erfolgreich zu bearbeiten.
Be- und Erstattung **** Dieser recht schwierige Fall behandelt Probleme der Erstattung der Kosten für eine von der Behörde durchgeführte Bestattung im Zusammenhang mit Fragen der Bestattungspflicht.
Ruprechts-Razzia **** Dieser recht schwierige Fall zum allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Polizeirecht wäre als Examensklausur geeignet. Er verlangt ein gründliches Studium des Sachverhalts, damit seine Besonderheiten nicht unberücksichtigt bleiben.
Ausgehöhlt! *** Dieser nicht einfache Fall, welcher verwaltungsprozessuale Probleme sowie Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Polizeirechts behandelt, entspricht seinem Niveau nach einer Examensklausur. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Fußgängerzone * In diesem  Fall, der kommunalrechtliche und polizeirechtliche Probleme verbindet, geht es um die Zulässigkeit eines Aufrufs zum Kommunalwahlboykott. Er wäre nach seinem Schwierigkeitsgrad als leichte Klausur in der Übung im Öffentlichen Recht geeignet.
Baumfällig *** Der nicht ganz einfache, als Anwaltsklausur konzipierte Fall zum Polizeirecht wirft Probleme der Verhältnismäßigkeit einer Ordnungsverfügung und des einstweiligen Rechtsschutzes auf. Ohne den prozessualen Teil könnte er Gegenstand einer Klausur in der Übung im Öffentlichen Rechts sein, mit dem prozessualen Teil würde er sich als Klausur im Ersten Juristischen Staatsexamen eignen. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Straßenschlussstrich **** Dieser Fall behandelt Probleme des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Bereich der Gefahrenabwehr und könnte als - eher schwere - Examensklausur gestellt werden. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Ordnungsliebe *** Dieser Fall zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Polizeiverordnung wäre - in etwas "abgespeckter" Form - auch als Examensklausur geeignet. Unverzichtbar für eine erfolgreiche Bearbeitung des Falles ist vor allem die genaue Erfassung des Regelungsinhalts der angegriffenen Verordnung.
Boygroup * Dieser sehr einfache Fall (der eigentlich kaum ein halbes Sternchen verdient hat), eignet sich zur Einarbeitung in das Polizeirecht. Schon als Übungsklausur wäre er wohl zu einfach. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.