Ruprechts-Razzia

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© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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Am 3. Dezember letzten Jahres teilte das Landespolizeipräsidium des Saarlandes dem Ordnungsamt der Stadt Saarheim mit, es lägen gesicherte Erkenntnisse darüber vor, dass in rechtsextremistischen Kreisen per Rund-Emails sowie telefonisch über ein sog. "nationales Infotelefon" zur Teilnahme an einer Veranstaltung am 6. Dezember, in der Innenstadt von Saarheim aufgerufen werde; der genaue Versammlungsort sei allerdings bisher nicht erkennbar. Zweck der Veranstaltung, auf der auch der nationalistisch gesinnte Liedermacher Tankred Thor auftreten wolle, sei vermutlich die Gründung einer "Kameradschaft Deutsche Saar" zur Verfestigung rechtsextremistischer Strukturen im Saarland; dabei sei jedenfalls mit dem Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu rechnen. Daraufhin erließ der Oberbürgermeister der Stadt Saarheim - Oskar Obenauf - als Ortspolizeibehörde in Absprache mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes und dem für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten zuständigen Landespolizeipräsidium am 4. Dezember folgende – mit einer ausführlichen Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung versehene – Allgemeinverfügung:

1. Die Feststellung der Identität sämtlicher Personen, die am 6. Dezember an einem Versammlungsort in der Innenstadt von Saarheim angetroffen werden, ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a SPolG durchzuführen.

2. Die Durchsuchung der angetroffenen Personen sowie der von ihnen mitgeführten Sachen wird gemäß § 17 und § 18 SPolG angeordnet.

3. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet.

Am 6. Dezember wurden gegen 13.00 Uhr auf dem Bahnhof von Saarheim durch Polizeiobermeister Peter Prinz die Personalien mehrerer aus Trier angereister "Skinheads" festgestellt; dabei fiel Prinz auf, dass einige der Personen eine Ortsbeschreibung der Gaststätte "Zum Hirschen" im Zentrum von Saarheim bei sich führten.

Gegen 19.30 Uhr am selben Tage betraten deshalb 50 Polizeivollzugsbeamte unter Führung von Kriminalhauptkommissar Karl-Heinz Klos die Gaststätte "Zum Hirschen" und trafen dort in einem Saal 90 Teilnehmer einer Veranstaltung an, die einem Lied des Sängers Tankred Thor zum Andenken an im spanischen Bürgerkrieg gefallene Angehörige der "Legion Condor" lauschten. Klos erklärte den Veranstaltungsteilnehmern, dass im Auftrage des Oberbürgermeisters der Stadt Saarheim als Ortspolizeibehörde aufgrund einer von diesem erlassenen und nunmehr hiermit bekanntgegebenen polizeirechtlichen Allgemeinverfügung eine Razzia durchgeführt werde und die Anwesenden verpflichtet seien, ihre Identität feststellen sowie ihre Person und die von ihnen mitgeführten Sachen durchsuchen zu lassen. Sofort erhob sich der anwesende Verleger deutschnationalen Schrifttums, Dr. Lutz Lautstark, und versuchte unter lauter Hervorhebung des Umstandes, dass er für den Besuch der Veranstaltung - wie alle anderen Teilnehmer auch - eine Eintrittskarte erworben habe, die Feststellung der Personalien sowie die Durchsuchung von Personen und Sachen handgreiflich zu verhindern. Klos händigte daraufhin eine Kopie der Verfügung vom 4. Dezember Dr. Lautstark aus, der nunmehr, wenngleich unter lautem Protest, seine Personalien feststellen ließ – wie dies auch bei allen anderen Anwesenden erfolgte – und ebenso seine mitgeführte Aktentasche durchsuchen ließ, in der sich freilich nur Verlagsprospekte befanden. Bei der Durchsuchung des Kraftfahrzeugs von Tankred Thor wurden 120 CDs mit rechtsextremistischen Liedern gefunden; in Kraftfahrzeugen mehrerer anderer Veranstaltungsteilnehmer wurden Nachdrucke des Buches "Mein Kampf" von Adolf Hitler sowie zahlreiche Broschüren mit nationalsozialistischen Parolen entdeckt und sichergestellt. Über den gesamten Polizeieinsatz in der Gaststätte und an den nahebei geparkten Kraftfahrzeugen wurden von einem der Polizeibeamten auf Anweisung von Klos Videoaufnahmen angefertigt.

Mit gleichlautendem Schreiben vom 10. Dezember legte Dr. Lautstark bei dem Oberbürgermeister der Stadt Saarheim als Ortspolizeibehörde und dem Landespolizeipräsidium Widerspruch gegen die Verfügung vom 4. Dezember und gegen die Razzia ein. Daraufhin wurde ihm übereinstimmend mitgeteilt, dass sich die angegriffene Verfügung und die zu ihrem Vollzug ergriffenen Maßnahmen mit deren Abschluss am 6. Dezember erledigt hätten und ein Widerspruchsverfahren daher entbehrlich sei; allerdings werde gegen vergleichbare Veranstaltungen auch künftig in dieser Weise vorgegangen werden.

Dr. Lautstark meint, die Verfügung des Oberbürgermeisters hätte schon deshalb nicht erlassen werden dürfen, weil sie gegen das Versammlungsgesetz verstoße, und auch die Razzia sei rechtswidrig, weil durch sie Grundrechte verletzt worden seien. Schließlich habe es sich nur um eine "Knecht Ruprecht-Feier" junger und alter Kameraden gehandelt, bei der im Gedenken an die Zeit nach 1933, in der im deutschen Vaterland noch Ordnung geherrscht habe, deutsches Liedgut vorgetragen werden sollte. Dr. Lautstark hat deshalb noch am 24. Dezember Klage zum Verwaltungsgericht des Saarlandes erhoben, mit der er die Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Saarheim als Ortspolizeibehörde sowie die Rechtswidrigkeit der Anfertigung der Videoaufnahmen durch das Landespolizeipräsidium festgestellt wissen will, zumal da gegen ihn ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt eingeleitet worden ist.

Bitte beurteilen Sie gutachtlich, ob die Anrufung des Verwaltungsgerichts Erfolg haben wird.

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Lösungsvorschlag

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polizeimuetze.gif (660 Byte)Teilnehmer des Polizeirechtsrundgangs: Nach Bearbeitung hier lang!