Gasthof zum Hirsch (Inhaber Heinz Hirsch)

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Laserdrome * Dieser Fall - als Klausur in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene geeignet - ist im Baurecht angesiedelt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei einer sorgfältigen Subsumtion unter die einschlägigen Normen. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Peepshow **** Der Fall soll vor allem ein Modellfall zur Prüfung von Grundrechtsverletzungen durch Exekutivakte und Gerichtsentscheidungen im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde sein. Zu untersuchen sind u.a. Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG. Für eine Examensklausur würde sich der Fall nur seinem Schwierigkeitsgrad nach eignen, nicht jedoch im Hinblick auf die Anzahl der zu lösenden Probleme.
Kinderreitautomat ** Dieser Fall zum Vergnügungssteuerrecht erfordert keine besonderen Kenntnisse im Steuerrecht, sondern lediglich sorgfältiges Subsumieren, ohne dass es entscheidend auf das Ergebnis ankäme.
Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V. ** Der eher einfache Fall könnte Gegenstand einer - leichten - Klausur in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene sein und verlangt zu einer erfolgreichen Bearbeitung Grundkenntnisse im Verwaltungsprozessrecht sowie im Polizei- und Ordnungsrecht. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Saarphrodite ** Dieser einfache Fall wäre als Klausur in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene geeignet. Er verbindet kommunalrechtliche und polizeirechtliche Fragestellungen und enthält auch einen kleinen Ausflug ins Gewerberecht.
Ruprechts-Razzia **** Dieser recht schwierige Fall zum allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Polizeirecht wäre als Examensklausur geeignet. Er verlangt ein gründliches Studium des Sachverhalts, damit seine Besonderheiten nicht unberücksichtigt bleiben.
Geschlossene Gesellschaft **** In diesem recht anspruchsvollen Fall (auf "Examensniveau") geht es um die Verfassungsbeschwerde einer politischen Partei gegen eine Gerichtsentscheidung und um die Grenzen verfassungskonformer Auslegung.
Himmelsstrahler **** Dieser nicht ganz einfache Fall behandelt die Frage der baurechtlichen Zulässigkeit der Errichtung von sog. Himmelsstrahlern und verlangt damit neben baurechtlichem Grundwissen vor allem ein sorgfältiges Arbeiten mit dem Gesetz. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.

 

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Zeichnung: Dr. Alexander Konzelmann, Stuttgart