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© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

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Lola Labelle veranstaltet in den Räumen ihres "Long Branch Steakhouse & Nightclub" seit mehreren Jahren alljährlich eine sog. Erotikmesse, die sich unter dem Namen "Saarphrodite" einen guten Namen in den einschlägigen Kreisen gemacht hat. Das Konzept der "Saarphrodite" sieht vor, verschiedenen Gewerbetreibenden, die auf irgendeine Art und Weise mit Erotik zu tun haben, Standflächen für Verkaufs- und Präsentationsstände zu vermieten und gleichzeitig erotische Darbietungen zu organisieren, um eine möglichst große Zahl an Besuchern anzulocken, die ihrerseits Eintritt zu bezahlen haben. Frau Labelle achtet dabei mit Hilfe von strengen Einlasskontrollen auf die Bestimmungen des Jugendschutzes. Der überaus große Erfolg der "Saarphrodite" machte allerdings deutlich, dass man in Zukunft eine wesentlich größere Ausstellungsfläche benötigen würde. Da die "Saarphrodite" auf jeden Fall weiterhin in Saarheim stattfinden soll, kommt insoweit nur ein "Umzug" in ein großes Messezelt in Betracht, das lediglich auf dem "Sulzweiler Viehmarkt" aufgestellt werden könnte.

Dieser "Sulzweiler Viehmarkt" ist ein im Eigentum der Stadt Saarheim stehender Festplatz, der seinen Namen dem dort schon seit fast 200 Jahren im September stattfindenden Viehmarkt verdankt, der auch heute noch zahlreiche Käufer und Verkäufer anlockt. Die meisten Besucher kommen allerdings eher wegen der gleichzeitig stattfindenden Sulzweiler Kirmes, die sich im Laufe der Jahre neben dem Viehmarkt etabliert hat. Auch in den übrigen Monaten wird der "Sulzweiler Viehmarkt" rege genutzt; neben Zirkusunternehmen, die dort ihre Zelte aufschlagen, finden auch kleinere Messen, Floh-, Antik und Trödelmärkte und andere Spezialmärkte, Ausstellungen und gewerbliche Verkaufsschauen statt. Anfang der 60er Jahre wurde der Platz auch den wachsenden Bedürfnissen angepasst; der Boden wurde befestigt, und es wurden Strom- und Wasseranschlüsse installiert.

Der (vor Eingemeindung Sulzweilers in die Stadt Saarheim) zuständige Sulzweiler Gemeinderat hatte schließlich 1965 ordnungsgemäß eine noch heute als Satzung der Stadt Saarheim fortgeltende Satzung erlassen, welche die Nutzung des Sulzweiler Viehmarktes regelt.

§ 1 der Satzung legt fest:

"Der Sulzweiler Viehmarkt dient kulturellen und gewerblichen Veranstaltungen aller Art (z. B. Messen, Märkten, Ausstellungen), soweit die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist."

Nach § 2 der Satzung entscheidet über die Zulassung zur Nutzung des Platzes der Bürgermeister nach Rücksprache mit dem zuständigen Ausschuss des Gemeinderates. Weiterhin regelt die Satzung die Höhe der vom Veranstalter zu entrichtenden Benutzungsgebühren, Schadensersatzpflichten des Veranstalters bei Beschädigungen der Festplatzanlagen etc.

Frau Labelle hatte nun, um genug Zeit für die Planung zu haben, bereits im April 2021 bei der Stadt Saarheim einen Antrag auf Überlassung des "Sulzweiler Viehmarktes" für die Zeit vom 1. bis zum 15. Juni 2022 gestellt, um dort die "Saarphrodite" durchführen zu können. Oberbürgermeister Oskar Obenauf legte diesen Antrag dem zuständigen Stadtratsausschuss der Stadt Saarheim vor und regte an, dem Antrag stattzugeben, da man sich durch eine Vergrößerung der "Saarphrodite" auch eine Steigerung des Fremdenverkehrs erhoffen könne. Der Stadtratsausschuss lehnte dies jedoch mehrheitlich ab: Der Platz sei zwar für den vorgesehenen Termin frei, aber eine die Pornographie fördernde Erotikmesse verstoße gegen die öffentliche Ordnung. Gerade auch um Veranstaltungen auszuschließen, welche zweifelhaften Moralvorstellungen Vorschub leisteten, habe der Sulzweiler Gemeinderat den Passus "öffentliche Ordnung" in § 1 der Viehmarktsatzung aufgenommen. Ausschussmitglied Karla Körnli hob im Übrigen unter Zustimmung nahezu aller Ausschussmitglieder hervor, man könne von der Stadt Saarheim nicht verlangen, unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 GG dem Sexismus Vorschub zu leisten, verdanke doch schließlich der gesamte "Pornomarkt" seinen Erfolg der Vorstellung jederzeitiger Verfügbarkeit der Frau zur Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse von Männern; die Veranstaltung könne daher gem. § 1 der Viehmarktsatzung nicht genehmigt werden. Dies gelte umso mehr als die Veranstaltung schon deshalb nicht im Einklang mit § 1 der Viehmarktsatzung durchgeführt werden könne, weil sie auch gegen die "öffentliche Sicherheit" verstoße. Frau Labelle habe - was zutrifft - keinen Antrag auf Festsetzung der "Saarphrodite" als Markt nach § 69 GewO, so dass die "Saarphrodite" nicht ohne Verstoß gegen die §§ 64 ff. GewO durchgeführt werden könne. Frau Labelle erhält deshalb am 12. Juni 2021 ein – mit zutreffender Rechtsbehelfsbelehrung versehenes – Schreiben des Oberbürgermeisters, in dem ihr Antrag abschlägig beschieden wird, da die von ihr geplante Veranstaltung gegen die öffentliche Ordnung i.S.d. § 1 der Viehmarktsatzung verstoße und folglich nicht auf dem Viehmarkt durchgeführt werden könne, zumal auch keine Marktfestsetzung nach § 69 GewO beantragt worden sei und die Durchführung einer Veranstaltung i. S. der §§ 64 ff. GewO ohne Marktfestsetzung unzulässig sei.

Frau Labelle findet so viel Prüderie unerhört und legt am 28. Juni 2021 Widerspruch gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters ein, den sie damit begründet, dass eine Veranstaltung wie seine Erotikmesse heutzutage keinen öffentlichen Anstoß mehr erregen würde, schließlich lebe man nicht mehr in den muffigen 60er Jahren. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halte sie strikt ein, wie sie bei den früheren "Saarphroditen" bewiesen habe. Zudem sei eine Marktfestsetzung nach § 69 GewO keine Voraussetzung für die Durchführung von Veranstaltungen nach §§ 64 ff. GewO, so dass es ihr frei stehe, ob sie eine solche Festsetzung beantrage.

Der Kreisrechtsausschuss des Saarpfalz-Kreises weist indes den Widerspruch am 19. September 2021 zurück. Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "öffentlichen Ordnung" in § 1 der fraglichen Satzung sei nicht zu beanstanden. Schließlich stamme die Satzung aus dem Jahr 1965, also aus einer Zeit, in der Erotikmessen zweifellos einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung dargestellt hätten. Auch die fehlende Marktfestsetzung stehe der Stattgabe des Antrags entgegen.

Hiervon nicht überzeugt, erhebt Frau Labelle am 4. Oktober 2021 beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Klage gegen den Oberbürgermeister der Stadt Saarheim mit dem Antrag, den Bescheid vom 12. Juni 2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. September 2021 aufzuheben.

Aufgrund der Überlastung des Verwaltungsgerichtes wird jedoch erkennbar, dass es bis Juni 2022 zu keiner Entscheidung des Verwaltungsgerichts mehr kommen würde. Nachdem Frau Labelle die "Saarphrodite" zunächst auch 2022 ein weiteres Mal in ihrem Nachtclub ausrichten wollte, musste sie sie schließlich ganz absagen, weil sie diese Veranstaltung nicht mehr in Einklang mit den geltenden Vorschriften baurechtlichen Vorschriften hätte durchführen können. Sie ist indes weiterhin an der Ausrichtung der "Saarphrodite" auf dem "Sulzweiler Viehmarkt" in den nächsten Jahren interessiert und beantragt aus diesem Grunde nunmehr eine Feststellung durch das Gericht, dass die Stadt Saarheim verpflichtet gewesen sei, ihr den "Sulzweiler Viehmarkt" für die Veranstaltung der "Saarphrodite" nach Maßgabe ihres Antrags für die Zeit vom 1. bis 15. Juni 2020 zur Nutzung zu überlassen.

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polizeimuetze.gif (660 Byte)Teilnehmer des Polizeirechtsrundgangs: Nach Bearbeitung hier lang!

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