Dissonanzen

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

In Verbindung bleiben mit Saarheim auf Facebook

Die Stadt Saarheim betreibt eine Musikschule in Form einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Musikschuldirektor ist seit 1998 Django Darajan. Zweck der Musikschule ist nach § 1 der Saarheimer Musikschulsatzung vom 23. Mai 1990 die Förderung der musischen Erziehung und Ausbildung der interessierten Saarheimer Bevölkerung. Dies geschieht nach § 2 der Satzung einerseits durch das Anbieten von Einzelmusikunterricht in verschiedenen Fächern und andererseits durch das Anbieten von Gemeinschaftsmusikunterricht im Rahmen der Musikschul-Orchester, der Musikschul-Big-Band und des Musikschul-Chores. Nach § 15 der Satzung darf am Gemeinschaftsmusikunterricht jeder teilnehmen, der die hierfür erforderlichen musikalischen Fähigkeiten hat und bereit ist, ernsthaft zu proben, sofern der Gemeinschaftsmusikunterricht nicht bereits vollständig besetzt ist. Nach § 23 der Satzung wird die Musikschule von ihrem Musikschuldirektor geleitet, der auch die Berechtigung zur Unterrichtsteilnahme ausspricht.

Aufgrund des § 2 der Musikschulsatzung wurde der Saarheimer Musikschulchor gegründet, der sich alsbald die Bezeichnung "Bach-Chor der Musikschule Saarheim" gab und der unter der Leitung Manfred Minnesangs steht, dem Gesanglehrer der Musikschule. Der Chor ist recht beliebt und wird vom Publikum geschätzt. Höhepunkt jedes Musikschulsemesters ist dementsprechend die Aufführung des Geprobten: im Winter im Saarheimer Saalbau, im Sommer im Rahmen des Saarheimer Hildeboldfestes als Open-Air-Konzert.

Seit letztem Jahr bestehen allerdings im Chor erhebliche Unstimmigkeiten. Mehrmals kam es zu wütenden Beschimpfungen zwischen den Chormitgliedern Karla Körnli (Alt) und Irene Igelbauer (Sopran). Gegenseitig warfen sie sich vor, zu laut zu singen bzw. sich mit ihrem jeweiligen Tremolo zu stark in den Vordergrund zu stellen. Ausgelöst hatte den Streit der Umstand, dass Irene Igelbauer zum ersten Mal seit zehn Jahren - wie sie annahm: auf Betreiben Karla Körnlis - nicht in den Chorvorstand gewählt worden war (bei dem es sich um ein in der Satzung nicht vorgesehenes informelles Gremium handelt, das die Interessen der Chormitglieder gegenüber dem Chorleiter vertritt und im "Bach-Chor" wie üblicherweise in fast jedem größeren Chor existiert). Irene Igelbauer trachtete daher danach, dies Karla Körnli zu vergelten. Nicht zuletzt deshalb verlangte Irene Igelbauer vor versammeltem Chor von Manfred Minnesang schließlich, die "röhrende Kornschnitte" (gemeint war Karla Körnli) aus dem Chor zu werfen. Es sei ihr unzumutbar, mit einer solchen Frau weiterhin zu üben. Würde Minnesang dem nicht Folge leisten, wäre dies ein deutliches Zeichen für seine musikalische Ahnungslosigkeit und Inkompetenz.

Auf mehrere Aufforderungen Minnesangs hin, doch Ruhe zu bewahren und die Chorprobe nicht weiter zu stören, und dem Hinweis, dass sie widrigenfalls aus dem Chor ausgeschlossen werden könne, reagierte Irene Igelbauer nicht, sondern schimpfte ununterbrochen weiter. Nach diesem Eklat erhielt Irene Igelbauer beiliegendes Schreiben vom Musikschuldirektor Darajan, in dem ihr mitgeteilt wurde, sie sei aus dem Chor der Musikschule Saarheim ausgeschlossen und deshalb nicht mehr berechtigt, weiterhin an Chorproben und -aufführungen teilzunehmen:

Anmerkung: Bitte klicken Sie hier, um das Schreiben Darajan's einzusehen!

Drei Tage nach Erhalt dieses Schreibens legte Irene Igelbauer ordnungsgemäß Widerspruch ein, der vom Kreisrechtsausschuss des Saarpfalz-Kreises als unbegründet zurückgewiesen wurde. Nunmehr erhebt Irene Igelbauer Klage gegen den Chorausschluss vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes: Nicht sie, sondern Karla Körnli hätte ausgeschlossen werden müssen, da sie schließlich den "Stein des Anstoßes" gebildet habe. Unabhängig davon sei das Schreiben ohnehin rechtswidrig, da ihm keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt gewesen sei.

Damit sind die Leiden Minnesangs aber noch nicht zu Ende: Streit im Chor gibt es auch weiterhin. Grund ist nunmehr die Frage, welche Stücke geprobt werden sollen. Während Minnesang insoweit beabsichtigt hatte, den Liederreigen "Am Quierbach zu Saarheim" des 1902 verstorbenen Saarheimer Komponisten Wiegand Vogelbuche auf das Programm zu bringen, wurde dem vehement von Chormitglied Sebastian Schuriegel (Tenor) widersprochen: Es handele sich hierbei um das "Machwerk eines zu Recht vergessenen Komponisten". Er sei doch nicht in den "Bach-Chor" eingetreten, um Kitschlieder des 19. Jahrhunderts, sondern um Lieder von Bach zu singen. Minnesang weigerte sich jedoch, den "Liederreigen" abzusetzen, und bemerkte insoweit, dass es schließlich in dem Liederreigen um den "Quierbach" gehe, dass schon mehrfach Werke geprobt worden wären, die nicht Johann Sebastian oder Friedemann Bach, sondern andere Komponisten geschaffen hätten, sich bisher noch niemand deshalb beschwert hätte - wer wolle schon ununterbrochen Bach singen - und überhaupt sich aus dem Namen des Chores keine Verpflichtung der Saarheimer Musikschule ergebe, ausschließlich Bach singen zu lassen, es sich vielmehr um den traditionellen Namen des Saarheimer Musikschulchores ohne tiefere Bedeutung handele. Empört legt nunmehr Schuriegel form- und fristgerecht Widerspruch gegen die "diktatorische" Entscheidung Minnesangs ein, der vom Kreisrechtsausschuss des Saarpfalz-Kreises als unzulässig verworfen wurde. Deshalb erhebt auch Schuriegel Klage vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes gegen die Entscheidung Minnesangs.

Haben die Klagen Irene Igelbauer und Sebastian Schuriegels Aussicht auf Erfolg?

Lösungsvorschlag zur Klage Irene Igelbauers

Lösungsvorschlag zur Klage Sebastian Schuriegels

Zur "Hörbuchvariante" des Falles von Sebastian Baur und Kourosh Semnani unter Mitwirkung von Ulrich Stelkens: https://open.spotify.com/episode/7IJKtyfNKIMb9LQznhr7RF

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zurück zum Stadtplan

Teilnehmer der Rathausführung : Nach Bearbeitung hier lang!