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© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

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Karla Körnli ist als Mitglied der Bürgerinitiative "Sauberes Saarheim" in den Stadtrat von Saarheim gewählt und gehört dem Planungs- und Bauausschuss des Stadtrates an. In diesem Ausschuss wird seit einigen Monaten in nichtöffentlichen Sitzungen über den geplanten Neubau des Saalbaues beraten, den die Stadtverwaltung und die Mehrheitsfraktion im Stadtrat verwirklichen wollen; insoweit wird auch erwogen, das in privatem Eigentum stehende Grundstück "Turmplatz 2" zu erwerben, auf dem sich zwei von Sachverständigen als denkmalwürdig angesehene Gebäude befinden. Karla Körnli ist der Auffassung, die Zerstörung kulturhistorisch wertvoller Gebäude sei unvertretbar und der Neubau des Saalbaues völlig überflüssig - der alte, in der Bachstraße gelegene Saalbau bedürfe lediglich der Renovierung, um den Bedürfnissen der heutigen Zeit gerecht zu werden. Diese Meinung hat sie schon mehrfach in der Öffentlichkeit geäußert, ohne indes dabei auf sämtliche Einzelheiten einzugehen. Allerdings ist Karla Körnli ohnehin der Ansicht, die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses würden nicht hinreichend über das beabsichtigte Vorhaben unterrichtet, und hat deshalb den Oberbürgermeister Oskar Obenauf mehrfach in den Ausschusssitzungen um Auskünfte hierzu ersucht, die ihr freilich in keinem Falle genügten.

Am 6. Oktober letzten Jahres fand erneut eine nichtöffentliche Sitzung des Planungs- und Bauausschusses statt, zu der die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß geladen worden waren. Am Beginn der Sitzung wies der Ausschussvorsitzende auf die Vertraulichkeit der Beratung hin; danach legte der Oberbürgermeister näher dar, dass die Verwaltung den Ankauf des Grundstücks "Turmplatz 2" befürworte, weil nach den Untersuchungen eines beauftragten Planungsbüros dort der Neubau am sinnvollsten realisiert werden könne. Die Mehrheit im Ausschuss schloss sich in der Diskussion den Überlegungen des Oberbürgermeisters an.

Karla Körnli ist über die Entwicklung der Angelegenheit empört und berichtete auf einer Veranstaltung der Bürgerinitiative "Sauberes Saarheim" am nächsten Tag detailliert über die Pläne der Stadtverwaltung und die Debatte im Planungs- und Bauausschuss. Am 13. Oktober fand erneut eine Stadtratssitzung statt, an der Karla Körnli entschuldigt nicht teilnahm. Am 19. Oktober erhielt sie ein Schreiben des Oberbürgermeisters vom 18. Oktober, in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass gegen sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werde und der Oberbürgermeister ihr keine weiteren Auskünfte bezüglich des Neubaus des Saalbaues geben werde.

Anmerkung: Bitte klicken Sie hier, um die beiliegende Kopie des Bescheides einzusehen!

Karla Körnli ist über dieses Schreiben entrüstet und teilte das dem Oberbürgermeister in einem als Widerspruch bezeichneten Brief auch mit, doch wurde ihr Widerspruch durch einen ordnungsgemäßen Bescheid vom 14. November als unzulässig zurückgewiesen. Nunmehr erhob Karla Körnli durch Rechtsanwalt Rudi Rathgeber Klage gegen den Oberbürgermeister zum Verwaltungsgericht des Saarlandes mit dem Antrag,

1. festzustellen, dass der Klägerin alle erforderlichen Auskünfte über den geplanten Neubau des Saalbaues in Saarheim zu erteilen sind,

2. den vom Beklagten in seinem Schreiben vom 18. Oktober mitgeteilten Beschluss des Stadtrates vom 13. Oktober dieses Jahres aufzuheben.

Zur Begründung wird ausgeführt, aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Stadtrat sei Karla Körnli über alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Stadtrates oder eines seiner Ausschüsse unterliegen, zu unterrichten. Nur weil dies in der Vergangenheit rechtswidrig nicht hinreichend erfolgt sei, habe Karla Körnli auf Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen zurückgreifen müssen. Schon deshalb sei der Beschluss des Stadtrates vom 13. Oktober aufzuheben; im Übrigen sei die Verhängung einer Geldbuße angesichts der Geringfügigkeit des Verstoßes unverhältnismäßig.

In seiner Klageerwiderung beantragt der Oberbürgermeister, die Klagen abzuweisen.

Zur Begründung trägt er vor, sie seien unzulässig, weil nicht ersichtlich sei, inwieweit die Klägerin in ihren Rechten verletzt sein könnte. Jedenfalls seien die Klagen aber unbegründet, weil die Klägerin gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen und die erlangten Informationen verfälscht wiedergegeben habe.

Bitte beurteilen Sie gutachtlich die Erfolgsaussichten der Klagen.

Lösungsvorschlag

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Teilnehmer der Rathausführung: Nach Bearbeitung hier lang!