Hoch-, Tiefbau und Stadtplanungsamt

der Stadt Saarheim

 

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Investory **** Dieser Fall behandelt Fragen der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans im Rahmen einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO und geht in der konkreten Fragestellung wohl bis an die Grenze dessen, was in einer Pflichtfach-Klausur im ersten juristischen Staatsexamen noch an baurechtlichen Kenntnissen verlangt werden könnte. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen
Genug vergnügt! *****

Der baurechtliche Fall ist deshalb eher schwer, weil er Kenntnisse über die Instrumente der "Sicherung der Bauleitplanung" (§§ 14 ff. BauGB) voraussetzt, die zwar wohl noch zum Pflichtfachstoff im Baurecht gehören, aber doch eher an dessen "äußerem Rand" angesiedelt sind. Er war ursprünglich einmal - mit weiteren Problemen angereichert - Gegenstand einer Hausarbeit in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, dürfte sich aber auch als schwere Examensklausur eignen.

Satellitenempfangsanlage **** Der Fall verbindet verwaltungsprozessuale (abstrakte Normenkontrolle) und baurechtliche Fragestellungen mit Problemen aus dem Bereich der Grundrechte und des Europarechts (Grundfreiheiten). Für eine Examensklausur dürfte er (mittlerweile) zu viele Probleme enthalten, auch wenn die einzelnen Probleme für sich allein nicht sonderlich schwer sind.
Schwein gehabt! *** Bei diesem Fall ist ein Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung baurechtlicher und kommunalrechtlicher Pflichten zu prüfen. Er verlangt vor allem Kenntnisse über die Bedeutung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB.
Seniorenresidenz ***** Dieser Fall zum Nachbarschutz im Baurecht, den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Bebauungsplans und zum einstweiligen Rechtsschutz nach § 80a VwGO könnten gerade noch Gegenstand einer sehr schweren Examensklausur sein. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Südumfahrung Saarheim hammer.jpg (1886 Byte) Dieser Fall weist Schwierigkeiten auf, deren Bewältigung während einer Examensklausur wohl nicht mehr ohne weiteres erwartet werden kann, zumal da zum Verständnis des Falles auch Grundkenntnisse des Planfeststellungsrechts hilfreich (und nötig) sind. Der Fall könnte daher allenfalls als Examenshausarbeit gestellt werden. In materiell-rechtlicher Hinsicht betrifft er die Verfassungsmäßigkeit von Legalplanungen und Legalenteignungen, im prozessualen Teil geht es um die Zulässigkeit von Kommunal- und Individualverfassungsbeschwerden gegen förmliche Bundesgesetze.
Veränderungssperre **** Der baurechtliche Fall ist deshalb nicht ganz einfach, weil er Grundkenntnisse über die Instrumente der "Sicherung der Bauleitplanung" (§§ 14 ff. BauGB) voraussetzt, die zwar wohl noch zum Pflichtfachstoff im Baurecht gehören, aber doch eher an dessen "äußerem Rand" angesiedelt sind. Verfügt man über diese Grundkenntnisse, ist der Fall jedoch recht einfach zu lösen. Daher dürfte er auch noch als Examensklausur geeignet sein.
Versprochen ist versprochen *** Der mittelschwere Fall behandelt Probleme der Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrages und wäre als Examensklausur geeignet. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.