Außenstelle Saarheim des Landrats des Saarpfalz-Kreises
Leiter: Gunter Grossklos
Wenn Sie wollen, führt Sie Herr Grossklos gerne durch die baurechtlichen Sehenswürdigkeiten Saarheims!
Kommen Sie mit zum baurechtlichen Stadtrundgang!Diese Akten wurden hier bearbeitet:
Abgeflammt | Dieser baurechtliche Fall könnte (nur) als Hausarbeit in der Übung im Öffentlichen Recht oder im Examen ausgegeben werden. Es geht um Probleme der Zulässigkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Biergarten * | Dieser sehr einfache Fall zum Baurecht wirft Fragen der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens auf. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Freudenhaus *** | Dieser baurechtliche Fall mit kommunalrechtlichem "Einsprengsel" könnte Gegenstand einer mittelschweren Examensklausur sein. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Genug vergnügt! ***** |
Der baurechtliche Fall ist deshalb eher schwer, weil er Kenntnisse über die Instrumente der "Sicherung der Bauleitplanung" (§§ 14 ff. BauGB) voraussetzt, die zwar wohl noch zum Pflichtfachstoff im Baurecht gehören, aber doch eher an dessen "äußerem Rand" angesiedelt sind. Er war ursprünglich einmal - mit weiteren Problemen angereichert - Gegenstand einer Hausarbeit in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, dürfte sich aber auch als schwere Examensklausur eignen. |
Glashaus * | Dieser sehr einfache Fall zum Baurecht wirft Fragen der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens, aber auch gewisse Probleme des "vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens" auf. Es kommt vor allem auf die sorgfältige Prüfungsabfolge an. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Himmelsstrahler **** | Dieser nicht ganz einfache Fall behandelt die Frage der baurechtlichen Zulässigkeit der Errichtung von sog. Himmelsstrahlern und verlangt damit neben baurechtlichem Grundwissen vor allem ein sorgfältiges Arbeiten mit dem Gesetz. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Laserdrome * | Dieser Fall - als Klausur in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene geeignet - ist im Baurecht angesiedelt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei einer sorgfältigen Subsumtion unter die einschlägigen Normen. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Manche sind gleicher! ** | Dieser Fall zur Rechtmäßigkeit von Ermessensentscheidungen und zur Aufhebung von Verwaltungsakten mit "baurechtlichem Aufhänger" verlangt neben Grundkenntnissen im allgemeinen Verwaltungsrecht insbesondere eine präzise Erfassung der Fallfrage, eine sorgfältige Auswertung der Informationen des Sachverhalts und eine systematische Vorgehensweise bei der Lösung. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Der neue Mensch *** | Dieser - auf dem Niveau einer Examensklausur angesiedelte - Fall verlangt vom Bearbeiter neben Kenntnissen vor allem im Verwaltungsprozessrecht eine sorgfältige Subsumtion unter Normen des Bauplanungs- und Bauordungsrechts sowie ein durchschnittliches Grundrechtsverständnis. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Scheunenabbruch **** | Der als Hausarbeit in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene verwendbare Fall behandelt Probleme aus dem Verwaltungsverfahrens-, Verwaltungsvollstreckungs-, Verwaltungszustellungs- und Bauordnungsrecht. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Schwein gehabt! *** | Bei diesem Fall ist ein Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung baurechtlicher und kommunalrechtlicher Pflichten zu prüfen. Er verlangt vor allem Kenntnisse über die Bedeutung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB. |
Seniorenresidenz ***** | Dieser Fall zum Nachbarschutz im Baurecht, den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Bebauungsplans und zum einstweiligen Rechtsschutz nach § 80a VwGO könnten gerade noch Gegenstand einer sehr schweren Examensklausur sein (siehe aber hierzu auch U. Stelkens, UPR 2005, 81, 87 Fn. 54). Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Sonnendeck **** |
Bei diesem Fall geht es um einen Anspruch auf baurechtliches Einschreiten gegenüber einem bauordnungsrechtswidrigen Bauvorhaben. Er könnte Gegenstand einer nicht ganz einfachen Examensklausur sein, bei der es auch darauf ankäme, unbekannte Normen schulgemäß auszulegen. |
Unschuldslamm ** | Dieser nicht besonders schwierige baurechtliche Fall verlangt vor allem sorgfältiges Subsumieren und gründliches Arbeiten am Sachverhalt. Er wäre als Klausur in der Übung zum Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, aber auch als (leichte) Examensklausur geeignet. |
Veränderungssperre **** | Der baurechtliche Fall ist deshalb nicht ganz einfach, weil er Grundkenntnisse über die Instrumente der "Sicherung der Bauleitplanung" (§§ 14 ff. BauGB) voraussetzt, die zwar wohl noch zum Pflichtfachstoff im Baurecht gehören, aber doch eher an dessen "äußerem Rand" angesiedelt sind. Verfügt man über diese Grundkenntnisse, ist der Fall jedoch recht einfach zu lösen. Daher dürfte er auch noch als Examensklausur geeignet sein. |
Versprochen ist versprochen *** | Der mittelschwere Fall behandelt Probleme der Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrages und wäre als Examensklausur geeignet. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Wahlverwandtschaften ** | Dieser eher einfache Fall zum allgemeinen Verwaltungsrecht erfordert vor allem eine sorgfältige Auswertung des Sachverhalts aus der Sicht der Behörde und genauen Umgang mit den einschlägigen Normen. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Wolfsgehege *** | Der nicht einfache baurechtliche Fall behandelt eine Nachbarklage gegen ein Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Er könnte Gegenstand einer Examensklausur sein. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |