Szenen einer Ehe

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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Zwischen Karola Klein-Schlag und ihrem - auch schon durch in anderen Fällen auffällig gewordenen - Ehemann Siegfried Schlag war es in neuerer Zeit regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten gekommen, die das eheliche Leben erheblich beeinträchtigt hatten. Als Karola Klein-wohnungschlag.gif (16098 Byte)Schlag ihren Ehemann an einem Dienstagabend daran hindern wollte, sich an seinen Stammtisch zu begeben, um "nicht wieder alles zu vertrinken" und zu diesem Zweck auch seine Geldbörse versteckte, schlug Siegfried Schag sie mehrfach heftig ins Gesicht, bis sie ihm die Geldbörse herausgab. Er kündigte ferner an, sie "grün und blau zu prügeln", wenn sie nach seiner Rückkehr vom Stammtisch "noch in seiner Wohnung sei". Nachdem Siegfried Schlag die Wohnung verlassen hatte, trafen Polizeiobermeister Peter Prinz und Polizeimeister Hajo Haßdenteufel vom Polizeiposten Saarheim ein, denn die Nachbarn hatten die Polizei verständigt. Frau Klein-Schlag bat sie dennoch, "ihren Mann in Ruhe zu lassen", sie käme schon zurecht. Es wäre sicher möglich, dass ihr Mann sie tatsächlich wieder schlage, wenn er zurückkehre, aber am nächsten Tag sei meist wieder alles in Ordnung. Sie wolle ihre Ehe nicht dadurch zerstören, dass sie die Polizei rufe und diese "sich einmische". Während sich die Polizeivollzugsbeamten noch in der Wohnung befanden, kehrte Siegfried Schlag zurück. Er beteuerte, dass er alles nicht so gemeint habe und dass er seine Frau "heute Abend sicher nicht mehr schlagen" werde und es auch sonst nicht mehr täte, wenn und solange sie sich nicht immer in seine Angelegenheiten einmische.

Obwohl Karola Klein-Schlag die Polizeivollzugsbeamten weinend aufforderte, "uns doch einfach in Ruhe " und ihre Eheprobleme selbst lösen zu lassen, forderte Polizeiobermeister Prinz unter Hinweis auf § 12 Abs. 2 SPolG Siegfried Schlag zum sofortigen Verlassen der Wohnung sowie - unter Androhung von Zwangsmaßnahmen - zur Herausgabe des Wohnungsschlüssels auf, untersagte ihm die Rückkehr in die Wohnung für die nächsten zehn Tage und übergab den Schlüssel der Ehefrau.

Am nächsten Mittwochmorgen erschien Karola Klein-Schlag in der Kanzlei von Rechtsanwalt Rudi Rathgeber und erklärte ihm, sie wolle ihre Ehe nicht völlig zerrütten, vielmehr sich mit ihrem Mann wieder versöhnen und daher die eheliche Gemeinschaft umgehend wieder herstellen. Sie wünsche, dass die gegenüber ihrem Ehemann ausgesprochene Verweisung aus der gemeinschaftlichen Wohnung und das Rückkehrverbot so schnell wie möglich außer Kraft gesetzt werden, und erteile ihm hierfür Prozessvollmacht. Rathgeber will Karola Klein-Schlag zunächst von diesem Vorhaben abbringen, und unterrichtet sie über die Möglichkeit, Maßnahmen nach dem Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG) gegen ihren Ehemann zu beantragen. Davon will sie aber nichts wissen: Sie liebe ihren Mann noch immer und wolle nicht von ihm getrennt sein. Vor diesem Hintergrund hält Rathgeber die gegen Siegfried Schlag getroffenen Maßnahmen für rechtswidrig: Die getroffenen Maßnahmen nach § 12 Abs. 2 SPolG griffen zu Unrecht in das Recht seiner Mandantin auf ein "ungestörtes Eheleben" ein. Es sei kein Grund ersichtlich, ihrem Mann die Rückkehr in die Wohnung für so lange Zeit zu verbieten, wenn seine Frau dies nicht wünsche. Im Übrigen könne § 12 Abs. 2 SPolG ohnehin keine taugliche Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe bilden, da mit dieser Bestimmung Landesrecht unzulässig in die verfassungsrechtlich gewährleistete Freizügigkeit des Ehemannes und sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung eingreife.

Rathgeber legt in unmittelbaren Anschluss an dieses Mandatengespräch zunächst formell ordnungsgemäß für seine Mandantin Widerspruch beim Landespolizeipräsidium ein. Anschließend fragt er telefonisch bei Prinz an, ob an diesen Maßnahmen angesichts des Wunsches seiner Mandantin noch festgehalten werden solle. Prinz bejaht dies: Er wolle nicht dafür verantwortlich sein, dass Frau Klein-Schlag wieder von ihrem Mann geschlagen werde. Wenn sich die Eheleute eine zeitlang nicht sähen, täte das beiden gut.

Frage 1: Unmittelbar nach diesem Gespräch wendet sich Rathgeber an Sie und bittet Sie um eine gutachterliche Prüfung, auf welche Weise und ob überhaupt dem Wunsch seiner Mandantin angesichts der Kürze der Zeit zum Erfolg verholfen werden kann.

Frage 2 (Fallabwandung): Als Karola Klein-Schlag ihren Ehemann daran hindern wollte, sich an seinen Stammtisch zu begeben, um "nicht wieder alles zu vertrinken" und zu diesem Zweck auch seine Geldbörse versteckte, setzt sich Siegfried Schlag nur still auf das Sofa und erklärt ihr, dass er ihren zahlreichen, nach seiner Ansicht unbegründeten Vorwürfen nicht mehr gewachsen sei. Nach längerem Überlegen trage er sich mit dem Gedanken an eine Scheidung; er werde sich daher ein eigenes Zimmer in Saarheim suchen und am Ende des nächsten Monats ausziehen. Aufgrund dieser Mitteilung kam es erneut zu einer Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten, die darin gipfelte, dass Karola Klein-Schlag ihrem Ehemann eröffnete, sie werde sich das Leben nehmen. Bevor Siegfried Schlag die Tragweite dieser Äußerung recht erfasste, steckte seine Ehefrau eine große Packung Schlaftabletten in ihre Handtasche und verließ die Wohnung; als ihr Ehemann ihr nacheilen wollte, war sie bereits verschwunden.

Siegfried Schlag suchte daraufhin umgehend den Polizeiposten Saarheim auf und teilte dem dort anwesenden Polizeiobermeister Peter Prinz den Hergang und seine Befürchtung, dass seine Frau sich töten könne, mit. Er wies auch darauf hin, dass die ständigen Ehestreitigkeiten bei Karola Klein-Schlag zu starken Depressionen geführt hätten und dass die seine Frau behandelnde Hausärztin Dr. Mia Nerva von mehreren Suizidversuchen ihrer Patientin Kenntnis habe. Polizeiobermeister Prinz machte sich, nachdem er das für den Einsatz der Polizeivollzugsbeamten zuständige Landespolizeipräsidium von dem Vorfall unterrichtet hatte, unverzüglich zusammen mit Polizeimeister Hajo Haßdenteufel in einem Funkstreifenwagen auf die Suche nach Karola Klein-Schlag, die die Beamten wenig später vor der Tür zu ihrem Wohnhaus antrafen. Gemeinsam suchten sie nach einer telefonischen Anfrage Frau Dr. Nerva auf, die den Polizeibeamten nach einem längeren Gespräch mit Karola Klein-Schlag erklärte, es bestehe nach wie vor eine akute Suizidgefahr. Daher sei es aber besser, wenn die Eheleute vorerst nicht mehr aufeinander träfen.

Als die beiden Polizeivollzugsbeamten gegen 23.30 Uhr mit Karola Klein-Schlag in deren Wohnung eintrafen, fanden sie dort Siegfried Schlag vor. Polizeiobermeister Prinz fragt sich, ob er Siegfried Schlag auf Grundlage von § 12 Abs. 2 SPolG der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot für die Dauer von zehn Tagen aussprechen darf, um sicherzustellen, dass sich die Eheleute eine zeitlang nicht sähen. Bitte klären Sie, ob dies materiellrechtlich zulässig wäre.

Lösungsvorschlag

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polizeimuetze.gif (660 Byte)Teilnehmer des Polizeirechtsrundgangs: Nach Bearbeitung hier lang!


Zeichnung: Dr. Alexander Konzelmann