Der baurechtliche Stadtrundgang

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
 

Freudenhaus

Schwerpunkt:  Tatbestandsvoraussetzungen einer Abriss- oder Beseitigungsverfügung - Begründungspflicht und Ermessenskontrolle bei "intendiertem Ermessen" - Inanspruchnahme des Eigentümers bei Vermietung - Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich

Gunter Grossklos: "In diesem Fall behandeln wir erneut die Voraussetzungen einer Abrissverfügung, wobei ein Schwerpunkt des Falles in der Prüfung liegt, welche Anforderungen eigentlich an die Ermessensausübung durch die Bauaufsichtsbehörde zu stellen sind. Insbesondere zu diesen Fällen hat die Rechtsprechung die Rechtsfigur des 'intendierten Ermessens' entwickelt, die sie kennen sollten. Weiteres Problem des Falles ist die Bestimmung desjenigen, der zum Abriss eines Gebäudes verpflichtet werden kann, wenn der Eigentümer des Gebäudes dieses an einen Dritten vermietet hat. 

In bauplanungsrechtlicher Hinsicht geht es schließlich um die Zulässigkeit der Errichtung eines Gebäudes im Außenbereich. Die Besonderheit des Falles liegt dabei darin, dass das fragliche Haus zugleich eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde 'beherbergt'."

Freudenhaus-Fall

  Das Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:

Sammelpunkt: Begrüßung

1. Halt: Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Biergarten-Fall

Glashaus-Fall

Laserdrome-Fall

Neuer Mensch-Fall

Abgeflammt-Fall

2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung

Abgestellt-Fall

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Mobilmachung-Fall

Unschuldslamm-Fall

Himmelsstrahler-Fall

Freudenhaus-Fall     bauarbeiter.gif (1998 Byte)

Manche-sind-gleicher-Fall

Scheunenabbruch-Fall
4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen

Schwein-gehabt-Fall

5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen
Satellitenempfangsanlage-Fall

Investory-Fall

6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung

Veränderungssperre-Fall

Genug-vergnügt-Fall

7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht

Wolfsgehege-Fall

Seniorenresidenz-Fall

Sonnendeck-Fall

8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht
Versprochen-ist-versprochen-Fall

Zusammenfassung und Verabschiedung
 


Zeichnung: Dr. Nils Neumann

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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