Anwesen Waldbergstraße 10 (Villa des Dr. Lutz Lautstark)

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Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V. ** Der eher einfache Fall könnte Gegenstand einer - leichten - Klausur in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene sein und verlangt zu einer erfolgreichen Bearbeitung Grundkenntnisse im Verwaltungsprozessrecht sowie im Polizei- und Ordnungsrecht. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Richterschelte ** Dieser eher einfache versammlungsrechtliche Fall könnte Gegenstand einer Klausur in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene sein. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
"SaarheimInForm" *** Der als Klausur im Ersten Staatsexamen geeignete Fall erfordert neben einer gründlichen Auswertung des Sachverhalts ein sorgfältiges Arbeiten mit dem Gesetz sowohl in verwaltungsprozessrechtlicher als auch in kommunalrechtlicher Hinsicht, obwohl es sich um Grundprobleme handelt, die zu lösen sind.
Fußgängerzone * In diesem  Fall, der kommunalrechtliche und polizeirechtliche Probleme verbindet, geht es um die Zulässigkeit eines Aufrufs zum Kommunalwahlboykott. Er wäre nach seinem Schwierigkeitsgrad als leichte Klausur in der Übung im Öffentlichen Recht geeignet.
"Ausländerfreie Zone" *** Dieser mittelschwere Fall wäre als Klausur in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene geeignet; seinen Schwerpunkt bilden Standardprobleme des Kommunalverfassungsrechts.
Rathausverbot ** Der Fall behandelt den "Klassiker" der Rechtmäßigkeit behördlicher Hausverbote in etwas ungewohntem Gewand. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Der neue Mensch *** Dieser - auf dem Niveau einer Examensklausur angesiedelte - Fall verlangt vom Bearbeiter neben Kenntnissen vor allem im Verwaltungsprozessrecht eine sorgfältige Subsumtion unter Normen des Bauplanungs- und Bauordungsrechts sowie ein durchschnittliches Grundrechtsverständnis. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Ruprechts-Razzia **** Dieser recht schwierige Fall zum allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Polizeirecht wäre als Examensklausur geeignet. Er verlangt ein gründliches Studium des Sachverhalts, damit seine Besonderheiten nicht unberücksichtigt bleiben.
Zeitfrage ** Dieser eher einfache kommunalrechtliche Fall wäre als Klausur im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht (für Fortgeschrittene) geeignet.
Ordnungsliebe *** Dieser Fall zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Polizeiverordnung wäre - in etwas "abgespeckter" Form - auch als Examensklausur geeignet. Unverzichtbar für eine erfolgreiche Bearbeitung des Falles ist vor allem die genaue Erfassung des Regelungsinhalts der angegriffenen Verordnung.

 

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Zeichnung: Dr. Alexander Konzelmann, Stuttgart