© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim
Das auf "deutschnationales Schrifttum" spezialisierte Verlagshaus des Saarheimer Verlegers Dr. Lutz Lautstark gibt die Zeitschrift "Der Kamerad" heraus, die sich zur Aufgabe gemacht hat, das Organ "rechtskonservativer junger Menschen und Familien" zu sein, "denen die deutsche Heimat und deutsche Werte noch etwas bedeuten." Als "Ableger" dieser Zeitschrift hat sich der "Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e. V." mit Sitz in Saarheim gegründet. Vorsitzendes Vorstandsmitglied ist seit seiner Gründung Dr. Lutz Lautstark höchst persönlich. Nach § 1 seiner Satzung versteht sich der Verein als "Heimat deutscher Kameraden und deutscher Familien", als eine "Plattform", in deren Rahmen sich "Gleichgesinnte treffen, wechselseitig unterstützen und gemeinsam feiern können". In § 3 seiner Satzung bekennt sich der Verein zu den Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaat und Föderalismus sowie zu den Grundrechten. In § 4 wird hervorgehoben, dass Ziel des Vereins lediglich sei, die persönlichen "kameradschaftlichen" Beziehungen seiner Mitglieder zu pflegen, und dass die Restauration und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts mit der Mitgliedschaft unvereinbar seien.
Tatsächlich enthält sich der Verein auch jeglicher politischer Betätigung, sondern fördert vor allem die Geselligkeit unter seinen Mitgliedern oder organisiert "Solidaritätsmaßnahmen" wenn eines ihrer Mitglieder in wirtschaftliche Not gerät. Zu diesem Zweck veranstaltet der Verein vor allem in verschiedenen Teilen des Bundesgebietes "Kameradschaftstreffen", eine Art "geselliges Beisammensein" auf dem sich "generationenübergreifend" die örtlichen Vereinsmitglieder treffen und gemeinsam feiern. Es wird dabei strikt darauf geachtet, dass auf dieser Veranstaltung keinerlei politische Reden gehalten werden und dass auch sonst - etwa im Hinblick auf die Musik und die Kleidung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer - eine deutliche Distanz zur "rechten Szene" gewahrt wird. Dennoch gilt der Verein (natürlich) als der "rechten Szene" zugehörig, weil tatsächlich viele seiner Mitglieder - einschließlich Dr. Lautstark - Mitglieder von Parteien und Wählergemeinschaften sind, die als rechtsextrem gelten, ohne verboten zu sein. Der Verein und seine Treffen gelten - gemeinsam mit der Zeitschrift - ferner als Instrument, um insbesondere Jugendliche und Familien mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten in die rechte Szene einzuführen.
Dieses Jahr sollte das Kameradschaftstreffen "West" des Vereins am 8. Mai in Saarheim in dem Gesellschaftsraum des Gasthofs "Zum Hirschen" stattfinden, der am Saarheimer Rathausplatz gelegen ist. Einladungen zu diesem Kameradschaftstreffen erfolgten lediglich in privaten Schreiben an die Mitglieder des Vereins. Dennoch wurde das Treffen schnell im ganzen Saarland bekannt und stieß auf heftige Ablehnung in der Bevölkerung. Mehrere Gruppierungen riefen zu Kundgebungen vor dem Gasthof "Zum Hirsch" am Tag des Treffens unter dem Motto auf: "Schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft!"
Um "Weimarer Zustände" aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen von der Stadt Saarheim fernzuhalten, verbot ihr Oberbürgermeister Oskar Obenauf das Kameradschaftstreffen des Vereins am 26. April formell ordnungsgemäß und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Zur Begründung gab er an, die Sicherheit dieses Treffens könne unter keinen Umständen gewährleistet werden. Eine Anfrage beim Saarländischen Innenminister habe ergeben, dass zum Schutz der Versammlung keine Polizisten verfügbar seien: Fast alle saarländischen Polizeikräfte seien wegen des in Saarheim stattfindenden Gipfeltreffens aller Regierungschefs der Europäischen Union gebunden. Am 8. Mai sollen schließlich im historischen Festsaal des Rathauses der Stadt Saarheim die sog. "Saarheimer Verträge" zur erneuten Reform der Europäischen Union unterzeichnet werden. Gerade deshalb weist Obenauf in der Begründung seiner Verbotsverfügung auch darauf hin, dass ein Treffen von Rechtsradikalen dem Image der Stadt Saarheim schade und es darüber hinaus auch den ausländischen Regierungschefs als eine ungeheuerliche Provokation vorkommen müsse, wenn gleichsam "direkt vor ihrer Nase", gegenüber dem Saarheimer Rathaus, ausgerechnet am 8. Mai ein Treffen von Leuten stattfinde, die dem Nationalsozialismus nahe stünden. Da Bundeskanzler Buhl - von ihm informiert - keinen Anlass zum Ergreifen besonderer Maßnahmen gesehen hätte, sei eine von ihm - dem Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde - erlassene Verbotsverfügung die einzige Möglichkeit, um eine Blamage von der Bundesrepublik Deutschland fernzuhalten.
Dr. Lautstark legte namens des "Kameradschaftsbunds Deutsche Eiche e.V." gegen die Verfügung am 27. April ordnungsgemäß Widerspruch ein, über den bisher nicht entschieden ist; ein Antrag des Kameradschaftsbundes auf Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes blieb ohne Erfolg. Daraufhin sagte der Verein das Treffen ab.
Am 14. September erhob Dr. Lautstark nunmehr namens des Kameradschaftsbunds ordnungsgemäß vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes Klage, weil er die Verfügung vom 26. April dieses Jahres für rechtswidrig hält und im Hinblick auf das nächste Treffen im nächsten Jahr eine rechtliche Klärung anstrebt, zumal bereits jetzt in Saarheim für denselben Zeitraum die - wegen der Nichtigkeitserklärung des deutschen Ratifikationsgesetzes zu den "Saarheimer Verträgen" durch das BVerfG notwendig gewordene - Regierungskonferenz "Saarheim II" angesetzt wurde. Zudem sei über den Inhalt der Verbotsverfügung vom 26. April die Presse informiert worden, auch um die Veranstalter der geplanten Gegenkundgebungen zur Absage der Kundgebung zu bringen. So habe die "ganze Welt" erfahren, dass der Oberbürgermeister die Veranstaltung von Treffen des Kameradschaftsbundes für schädlich für das Image der Stadt halte und die Vereinsmitglieder als "rechtsradikal" ansehe.
Wird die Klage Erfolg haben?
Zu einer nach Berliner Landesrecht zu lösenden Fallvariante bei den Hauptstadtfällen
Zur "Hörbuchvariante" des Falles von Sebastian Baur und Kourosh Semnani unter Mitwirkung von Ulrich Stelkens: https://open.spotify.com/episode/4xnZGHrC6xfQxQnRr4x4o8
Teilnehmer des Polizeirechtsrundgangs: Nach Bearbeitung hier lang!