An die Kette gelegt

© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

Im Saarländischen Landtag kommt es vermehrt zu Spannungen zwischen der Mehrheitsfraktion der Sozialistischen Partei (SP) und dem Saarländischen Ministerpräsidenten Karlmann Urquell, der zugleich Bundesparteivorsitzender und Kanzlerkandidat der SP für die im nächsten Jahr anstehende Bundestagswahl ist. Grund für die Spannungen ist, dass nach Ansicht der saarländischen SP-Fraktion der Ministerpräsident dazu neige, saarländische Bedürfnisse den Interessen der Bundes-SP zu opfern. Die Bundes-SP hofft nämlich auf ein Wahlergebnis, das ihr ermöglicht, die Regierungskoalition zwischen CLP und den BUNTEN "aufbrechen" zu können, die CLP in die Opposition zu verdrängen, um dann gemeinsam mit den BUNTEN eine "Rot-Regenbogen-Koalition" schmieden zu können.

Der Konflikt spitzt sich zu, als die Bundesregierung auf Initiative von Bundesverkehrsministerin Gundula Weisnicht von den BUNTEN ein "Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Bau der Südumfahrung Saarheim" in den Bundestag einbringt. Dieses Gesetz soll das "Gesetz über den Bau der Südumfahrung Saarheim", das eine der Grundlagen für die Durchführung des sog. EUROFLÈCHE-Projekts (die Errichtung eines französisch-deutsch-polnischen Hochgeschwindigkeitszuges EUROFLÈCHE von Paris nach Warschau über Saarbrücken, Frankfurt a. M. und Berlin) hätte sein sollen, wegen unionsrechtlicher Bedenken ersatzlos aufheben. Zudem heißt es in der Regierungsbegründung, es sollten "keine unnötigen Investitionen im Saarland gebunden" und dem Flughafen Berlin-Schönefeld keine "überflüssige Konkurrenz" durch Höchstgeschwindigkeitszüge gemacht werden. Zudem hatte Bundeskanzlerin Gräfin Margrit von Eisen in der Parlamentsdebatte betont, mit der Abkehr von dem auch von den französischen und polnischen Partnern nicht mehr vorangetriebenen Projekt könne ein klares Signal gegen den Klimawandel gesetzt werden. Denn hier zeige sich, dass die Bundesrepublik sich vom Klima nicht die Verkehrspolitik diktieren lasse.

In der saarländischen Politik - insbesondere auch bei der Mehrheit der saarländischen SP-Mitglieder und der saarländischen Wählerinnen und Wähler - wird dies jedoch anders gesehen. Es werden erhebliche Investitionsverluste für das Saarland sowie das Entstehen einer "Brachlandschaft" südlich von Saarheim befürchtet, die durch einen "ungeordneten" Abbruch der dort bereits für die Errichtung der "Saarheimer Kurve" begonnenen Bauarbeiten entstünde. Diese Brachlandschaft müsse mit erheblichen Kosten für das Saarland (wieder) aufgeforstet werden, wenn das EUROFLÈCHE-Projekt abgebrochen werde.

Ministerpräsident Urquell setzt sich dennoch dafür ein, dass die SP-Fraktion im Bundestag dem "Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Bau der Südumfahrung Saarheim" zustimmt. Zudem sollen auch die saarländischen Vertreter im Bundesrat hiergegen keine Einwände erheben und ihm gegebenenfalls zustimmen. Trotz der finanziellen Schäden für das Saarland könnte hierdurch die wirtschaftspolitische Kompetenz der SP und ihre Befähigung, trotz des Klimawandels auch "harte Entscheidungen" zu treffen, verdeutlicht werden, was ermögliche, der SP bundesweit Stimmen bei der anstehenden Bundestagswahl zu sichern. Etwaige Stimmenverluste im Saarland würde dies bei weitem überwiegen.

Dass "saarländische Stimmen das Saarland begraben helfen sollen", sorgt in der SP-Fraktion des Saarländischen Landtages jedoch für solchen Unmut, dass der Fraktionsvorsitzende Horst-Heinz Hibbchen nur mit Mühe verhindern kann, dass einige Hinterbänkler einen Misstrauensantrag nach Art. 88 Abs. 2 SVerf stellen, was Urquell und der SP auf Bundesebene einen erheblichen Schaden zufügen würde. Allerdings kann nach Ansicht der Fraktion die Linientreue der Saar-SP auch nicht so weit gehen, dass die saarländischen Interessen auf dem Bundestagswahlkampfaltar völlig geopfert würden. Vielmehr müsse ein das Saarland schädigendes Abstimmungsverhalten der Vertreter des Saarlandes im Bundesrat verhindert werden. Dies könne in der gegebenen Situation nur dadurch geschehen, dass durch Änderung der Saarländischen Verfassung die Landesregierung hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens an die Zustimmung des Landtages gebunden werde.

Die SP-Fraktion bringt daraufhin eine Vorlage zum Erlass eines Gesetzes Nr. 3580 zur Änderung der Saarländischen Verfassung ein. Hiernach soll an Art. 95 SVerf folgender Absatz 3 angehängt werden:

"(3) Vertreter des Saarlandes im Bundesrat können nur Mitglieder der Landesregierung sein. Sie werden von der Landesregierung bestellt und abberufen. Sie haben entsprechend der Weisung der Landesregierung ihre Stimmen einheitlich abzugeben. Satz 3 gilt nicht, soweit der Landtag durch Beschluss ein anderes Stimmverhalten anordnet und sich dieser Beschluss auf die Mitwirkung des Bundesrates beim Erlass von Bundesgesetzen und Bundesrechtsverordnungen bezieht. Soweit die Vertreter des Saarlandes ihre Stimmen im Bundesrat entgegen den Sätzen 3 und 4 abgeben, bestimmt sich ihre Wirksamkeit nach dem Grundgesetz. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht im Fall des Art. 53a Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 und des Art. 77 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes."

Der Gesetzentwurf wird in erster Lesung im Landtag entgegen den vom Ministerpräsidenten geäußerten Bedenken von allen 51 Abgeordneten einstimmig angenommen. Auf die Durchführung der von § 43 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes i.V.m. §§ 32 ff. der Geschäftsordnung des Saarländischen Landtages vorgesehenen zweiten und dritten Lesung wird angesichts der Eilbedürftigkeit der Verfassungsänderung verzichtet.

Nachdem der Ministerpräsident das Gesetz zur Ausfertigung zugeleitet erhalten hat, weigert er sich jedoch, es gemäß Art. 102 Satz 1 SVerf auszufertigen: Es sei weder in einem ordnungsgemäßen Verfahren zustande gekommen noch sei es mit den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats zu vereinbaren, da es gegen das Gewaltenteilungsprinzip verstoße. Schließlich verstoße das Gesetz auch gegen das Grundgesetz, da nach Art. 51 Abs. 1 GG der Bundesrat aus Mitgliedern der Landesregierungen bestehe, was jede Bindung des Stimmverhaltens durch Landtagsbeschluss ausschließe.

Die SP-Fraktion stellt daraufhin beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes den Antrag festzustellen, dass der Ministerpräsident durch seine Weigerung, das Gesetz Nr. 3580 auszufertigen, gegen Art. 102 Satz 1 SVerf verstoßen habe.

Frage 1: Hat der Antrag der SP-Fraktion Aussicht auf Erfolg?

Frage 2: Nehmen Sie an, das Gesetz Nr. 3580 wird schließlich ausgefertigt. Daraufhin stellt die Bundesregierung beim BVerfG im Namen des Bundes gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 3 GG den Antrag festzustellen, dass das Gesetz Nr. 3580 gegen Art. 28 und 51 GG verstoße. Die Saarländische Landesregierung hält diesen Antrag für rechtsmissbräuchlich. Es sei kein Grund ersichtlich, warum die Bundesregierung keinen Normenkontrollantrag nach Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG gestellt habe, der dem BVerfG auch wesentlich weitergehende Entscheidungsbefugnisse eröffne, also dem Begehren der Bundesregierung eher gerecht würde. Außerdem würde ein Antrag nach Art. 94 Abs. 1 Nr. 3 GG bewirken, dass dem Saarländischen Landtag, dem im Bund-Länder-Streit kein Beteiligungsrecht zustehe, jede Verteidigungsmöglichkeit genommen werde. Diese Aufgabe könne im vorliegenden Fall die Landesregierung nicht für den Landtag übernehmen, da sie das Gesetz selbst für verfassungswidrig halte. Hat der Antrag der Bundesregierung Aussicht auf Erfolg ?

Bearbeitervermerk: Hinweise zum Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, dessen Entscheidungen im Volltext sowie die Saarländische Verfassung und das saarländische Gesetz über den Verfassungsgerichtshof (und einen Kommentar zur Saarländischen Verfassung) finden Sie bei http://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de

Lösungsvorschlag zu Frage 1

Lösungsvorschlag zu Frage 2

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