St.-Hildebold-Kirche

(Pfarrer Hieronymus Schwarz)

Was ist hier geschehen? Historisch viel, juristisch bisher dies: 

Wem die Stunde schlägt ***** Dieser recht schwierige Fall, der vor allem Probleme der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde und des Verhältnisses zwischen Art. 4 und Art. 140 GG aufwirft, könnte in dieser Form wohl nur als Hausarbeit in der Übung zum Öffentlichen Recht oder als Staatsexamenshausarbeit gestellt werden.
Zudem prägt die Kirche auch die Umgebung (sehen Sie hier:)
Laserdrome * Dieser Fall - als Klausur in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene geeignet - ist im Baurecht angesiedelt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei einer sorgfältigen Subsumtion unter die einschlägigen Normen. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
schließlich wurde von hier aus auch auf  diesen Missstand hingewiesen:
Straßenschlussstrich **** Dieser Fall behandelt Probleme des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Bereich der Gefahrenabwehr und könnte als - eher schwere - Examensklausur gestellt werden. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Ordnungsliebe *** Dieser Fall zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Polizeiverordnung wäre - in etwas "abgespeckter" Form - auch als Examensklausur geeignet. Unverzichtbar für eine erfolgreiche Bearbeitung des Falles ist vor allem die genaue Erfassung des Regelungsinhalts der angegriffenen Verordnung.
Boygroup * Dieser sehr einfache Fall (der eigentlich kaum ein halbes Sternchen verdient hat), eignet sich zur Einarbeitung in das Polizeirecht. Schon als Übungsklausur wäre er wohl zu einfach. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.

 

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Zeichnung: Dr. Alexander Konzelmann, Stuttgart