Die Göttin

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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Lola Labelle ist Eigentümerin eines roten Cabriolet Citroën DS 19, das von Flaminio Bertoni gestylt wurde und heute noch als "La Déesse" bezeichnet wird. Am Nachmittag des 26. Juli letzten Jahres wollte Frau Labelle mit dem Wagen bei herrlichem Sonnenschein eine Spritztour machen, musste jedoch erschrocken feststellen, dass die "Déesse" sich nicht mehr auf dem Parkplatz befand, auf dem sie das Cabriolet kurz zuvor für die Dauer einiger Einkäufe abgestellt hatte. Da sie alle Fahrzeugschlüssel in Besitz und das Auto ordnungsgemäß geparkt hatte, wurde ihr sofort klar, dass es nur gestohlen worden sein konnte. Sie informierte daher unverzüglich die Polizei, die die Mitteilung über den Diebstahl an die im Einsatz befindlichen Dienstkräfte weitergab.

Wenig später wurde eine Polizeistreife auf der zum Saarheimer See führenden Homburger Straße auf die mit offenem Verdeck von einem Unbekannten gesteuerte "Déesse" aufmerksam. Die sich weiter nördlich ebenfalls auf Streifenfahrt befindlichen Polizeivollzugsbeamten Polizeiobermeister Peter Prinz und Polizeimeister Hajo Haßdenteufel wurden daher per Funk angewiesen, den Wagen zu stoppen. Sie stellten deshalb in aller Eile ihr Fahrzeug quer auf die Homburger Straße, postierten sich links und rechts daneben und winkten dem Fahrer mit ihrer Polizeikelle zu, er solle unverzüglich anhalten. Als sich die "Déesse" dieser Straßensperre näherte, hielt der Fahrer jedoch nicht an, sondern beschleunigte und zog rechts an dem Polizeifahrzeug vorbei; der dort postierte POM Prinz konnte sich nur durch einen Sprung in den Straßengraben davor retten, umgefahren zu werden, und zog sich dabei nicht unerhebliche Verletzungen zu. Die "Déesse" blieb zunächst auf dem ungepflasterten Seitenstreifen im Erdreich stecken, doch gelang es dem Fahrer, sie wieder in Gang zu bringen. Der links neben dem Streifenwagen stehende PM Haßdenteufel konnte dem Fahrer noch zurufen: "Halt! Sofort stehen bleiben!", bevor der Unbekannte die "Déesse" wieder auf die Fahrbahn lenkte und mit dem an PM Haßdenteufel gerichteten Ruf: "Ich bin doch nicht blöd!" sowie mit quietschenden Reifen davon fuhr. PM Haßdenteufel schoss daraufhin mit seiner Dienstpistole zur Warnung in die Luft. Als der Fahrer jedoch unbeeindruckt weiter raste, feuerte er mehrfach auf die Reifen des Autos, um den Fahrer zum Anhalten zu zwingen. Die Schüsse verfehlten jedoch trotz klaren Schussfeldes die Reifen und der Unbekannte fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit in Richtung Saarheimer See, wobei er zwei entgegenkommende Fahrzeuge in den Straßengraben abdrängte. Einige Stunden später wurde "La Déesse" mit leerem Tank sowie einem zerschossenen Rücklicht, zwei Einschusslöchern im Kofferraum und schusszerfetztem Verdeck auf einem Parkplatz in der Nähe der französischen Grenze gefunden; von dem Fahrer fehlt jede Spur.

In seinem anschließend erstellten Bericht führte PM Haßdenteufel aus, dass er und POM Prinz mittels der Straßensperre entsprechend der ihnen über Funk zugegangenen Weisung beabsichtigt hatten, den Wagen anzuhalten, um so die Identität des Fahrers feststellen und das Auto ggf. sicherstellen zu können. Nachdem der Fahrer die Sperre jedoch gewaltsam durchbrochen und POM Prinz beinahe überfahren hatte, habe er den Wagen durch die Schüsse nur noch anhalten wollen, um die Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer abzuwehren, die sich aus dem rücksichtslosen Fahrstil des Unbekannten ergab. Eine solche Gefahr habe auch ernsthaft bestanden, habe der Unbekannte doch später zwei weitere Fahrzeuge von der Fahrbahn abgedrängt und sei mit Höchstgeschwindigkeit auf die Kreuzung der Homburger Straße und des Limbacher Reitwegs zugerast - eine Kreuzung, die um diese Uhrzeit von vielen Besuchern des Freibads am Saarheimer See zu Fuß oder mit dem Fahrrad überquert werde.

Lola Labelle hat dennoch für diesen Polizeieinsatz wenig Verständnis und ist über die Beschädigung ihres Autos verärgert. Sie wendet sich deshalb an das insoweit zuständige saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und verlangt 5147, 30 Euro. Diese Summe habe sie für die Reparatur der "Schussverletzungen" zahlen müssen, die die Polizei ihrer "Déesse" zugefügt hätten. Der Schusswaffengebrauch sei ein völlig ungeeignetes Mittel gewesen, um den Fahrer zum Anhalten zu bewegen. Jedenfalls hätten die Beamten die Straßensperre an einem anderen, engeren Straßenabschnitt errichten müssen und ohnehin den Wagen eher durch ein Nagelbrett stoppen können. Wenn aber schon geschossen werden musste, hätte der Schütze jedenfalls auch die Reifen, auf die er gezielt habe, treffen müssen.

Das Ministerium lehnt demgegenüber eine Schadensersatzpflicht ab: PM Haßdenteufel hätte in Anbetracht der Umstände gar nicht anders handeln können. Dass er daneben geschossen habe, sei bedauerlich, jedoch seien Fehlschüsse - gerade bei beweglichen Zielen - auch für den besten Schützen nicht vermeidbar. PM Haßdenteufel gehöre überdies zu den besten Schützen der saarländischen Polizei. Im Übrigen habe der Einsatz objektiv jedenfalls auch im Interesse von Frau Labelle gelegen, da es schließlich um ihr Auto gegangen sei. Zudem habe sich für sie letztlich nur das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht, für das der Staat nicht aufkommen müsse: Wer sein Fahrzeug auf offener Straße parke, müsse damit rechnen, dass es gestohlen und hierbei beschädigt werde - gerade dann, wenn es sich hierbei um ein besonders "attraktives" Auto handele.

Frau Labelle will dies nicht hinnehmen. Sie beauftragt deshalb den beim Landgericht Saarbrücken zugelassenen Saarheimer Rechtsanwalt Rudi Rathgeber damit, ihre Rechte in dieser Angelegenheit durchzusetzen. Rathgeber erhebt folglich für Frau Labelle beim Landgericht Saarbrücken Klage gegenüber dem Saarland, vertreten durch dessen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport auf Zahlung von 5147,30 Euro.

Hat diese Klage Aussicht auf Erfolg?

Bearbeitervermerk: Der Polizeiposten Saarheim ist der Polizeiinspektion St. Ingbert angegliedert, deren Dienstbezirk sich auch auf die Stadt Saarheim erstreckt. Innerhalb ihres Dienstbezirkes nimmt die Polizeiinspektion St. Ingbert grundsätzlich alle vollzugspolizeilichen Aufgaben wahr. Die Polizeiinspektion St. Ingbert ist ihrerseits Untergliederung des Landespolizeipräsidiums. Diesem Landespolizeipräsidium wird grundsätzlich das Handeln der Polizeivollzugsbeamten zugerechnet. Siehe hierzu § 82 Abs. 2 SPolG i.V.m. der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift über Organisation und Aufgaben des Landespolizeipräsidiums. .

Lösungsvorschlag

Zu einer nach Berliner Landesrecht zu lösenden Fallvariante bei den Hauptstadtfällen

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polizeimuetze.gif (660 Byte)Teilnehmer des Polizeirechtsrundgangs: Nach Bearbeitung hier lang!