© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim
Am Vormittag des vergangenen Samstags wartete der 17-jährige Björn Baldes auf seine Mutter, die im Cent-Markt in Saarheim einkaufen war. Björn saß auf der Rückbank des Pkw der Mutter, der auf dem Parkplatz dieses Supermarktes abgestellt war. Björn ist ein Mensch mit einer starken geistigen Behinderung (GdB 90). Dies ist Björn sofort anzumerken. Seine Behinderung wird deutlich durch seine Mimik, seine überwiegend unkontrollierten Bewegungen und in seiner Sprechweise.
Während des Wartens spielte Björn in dem Wagen mit einer Spielzeugpistole, indem er mit der Pistole in Richtung des Autodaches "schoss" und laut "peng, peng" rief. Dies wurde von der Passantin Annerose Eisenbeißer beobachtet, als sie vollgepackt vom Cent-Markt nicht weit vom Auto der Frau Baldes vorbei zur Bushaltestelle ging. Frau Eisenbeißer alarmierte sofort die Polizei und schilderte dem erstaunten Polizeiobermeister Prinz, dass auf dem Parkplatz des Cent-Marktes ein Mann mit einer Pistole herumhantiere; wahrscheinlich handele es sich um "ein Mitglied des 'Islamischen Staates', der in Saarheim eines dieser 'Kalifate' errichten" wolle.
Das Landespolizeipräsidium (dies ist die Polizeivollzugsbehörde nach § 82 SPolG, für die die saarländischen Vollzugspolizisten handeln, wenn sie auf der Grundlage des SPolG Maßnahmen treffen) veranlasste daraufhin sofort, dass der Parkplatz vom Sondereinsatzkommando umstellt und Scharfschützen postiert wurden, die Björn ins Visier nahmen. Unmittelbar danach stürmte die Polizei ohne Vorwarnung den Wagen, um den "Terroristen" unschädlich zu machen: Mehrere Polizisten rissen die Fahrzeugtüren auf und zogen Björn, der sich dagegen wehrte, aus dem Wagen, um ihm die "Waffe" zu entreißen. Björn schrie, sobald die Polizisten die Türen des Wagens aufgerissen hatten, laut und unentwegt "Mama, Mama". Jetzt erst bemerkten die Polizisten auch, dass es sich bei der "Waffe" lediglich um eine Spielzeugpistole handelte.
Die Jacke von Björn wurde beim Herausziehen aus dem Pkw zerrissen; sie hatte einen Wert von 75,- Euro. Kann Björn deshalb von der Polizei Entschädigung für die Jacke nach dem Saarländischen Polizeigesetz verlangen?
Teilnehmer des Polizeirechtsrundgangs: Nach Bearbeitung hier lang!