Tod eines Bundeskanzlers

© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
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Bundeskanzler Helmuth Buhl stirbt als sein Hubschrauber bei schlechtem Wetter im nördlichen Saarland abstürzt. Er befand sich auf dem Rückflug von einem Treffen mit dem französischen Staatspräsidenten Jacques Pompeux und der polnischen Ministerpräsidentin Maria Tura in Metz, wo ein Staatsvertrag zwischen den drei Ländern über die Errichtung des französisch-deutsch-polnischen Hochgeschwindigkeitszuges EUROFLÈCHE von Paris über Frankfurt am Main und Berlin nach Warschau feierlich unterzeichnet worden war. Damit wird das bisher Undenkbare denkbar: Dass die Ära Buhl ein Ende finden könnte. Plötzlich wird allen auch bewusst, dass die politischen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag auch angesichts der Spannungen in der die Regierung bildenden Koalition aus der Christlich-Liberalen Partei (CLP) und der Freiheitlichen Moralpartei (F.M.P.) alles andere als klar sind. Da Buhl weder eine Nachfolgerin noch einen Nachfolger aufgebaut hat, entsteht ein innerparteilicher Machtkampf in der CLP, in dem sich die dienstälteste Ministerin der Regierung Buhl, Finanzministerin Gräfin Margrit von Eisen, der man nachsagt, dass vor ihr selbst Buhl Angst gehabt hatte, zwar letztendlich durchsetzt. Dennoch ist zweifelhaft, ob der Bundestag innerhalb kurzer Zeit einen neuen Bundeskanzler wählen wird, zumal in wenig mehr als sieben Wochen Bundestagswahlen stattfinden werden.
Deshalb entschließt sich Bundespräsident Prächtle, zunächst einen geschäftsführenden Bundeskanzler zu ernennen. Da der Stellvertreter des verstorbenen Bundeskanzlers, Bundesminister Stinkel, der kleineren Koalitionsfraktion der F.M.P. angehört, ernennt der Bundespräsident nicht diesen zum Bundeskanzler einer geschäftsführenden Bundesregierung, sondern eben Gräfin Margrit von Eisen, weil Prächtle meint, diese verfüge über größeres politisches Durchsetzungsvermögen, was sie innerhalb der kurzen Zeit nach Buhls Tod ja auch schon eindrucksvoll bewiesen habe. Gräfin von Eisen bittet nunmehr den Bundespräsidenten, die einzelnen Bundesminister zur Weiterführung ihrer Geschäfte zu verpflichten; das von ihr bisher geführte Bundesministerium für Finanzen wird sie selbst weiter leiten. Daraufhin ersucht Bundespräsident Prächtle die jeweiligen Bundesministerinnen und Bundesminister, ihre Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen.
Die auf diese Weise gebildete Bundesregierung beschließt auf ihrer ersten Kabinettssitzung - entsprechend dem noch von Buhl für diesen Termin unterbreiteten Vorschlag -, zur Sicherung des Industriestandorts Deutschland umgehend eine als besonders eilbedürftig bezeichnete Gesetzesvorlage in das Parlament einzubringen, die die einschneidende Änderung von Vorschriften des Klimaschutzgesetzes, des Bundesimmissionsschutzgesetzes, des Gebäudeenergiegesetzes, der Gewerbeordnung, der Abgabenordnung, des Außenwirtschaftsgesetzes, des Betriebsverfassungsgesetzes und des Kündigungsschutzgesetzes zum Inhalt hat.
Die in der Opposition befindliche Bundestagsfraktion der Partei DIE BUNTEN, die diese Gesetzesänderungen ablehnt, meint, Bundeskanzlerin Gräfin von Eisen und die anderen Bundesministerinnen und Bundesminister seien nicht rechtmäßig und wirksam mit ihrer jeweiligen Funktion betraut worden, weil das Grundgesetz für den Fall des Todes des Bundeskanzlers nur eine Wahl durch den Bundestag zulasse, nicht aber die Ernennung eines geschäftsführenden Bundeskanzlers, wie sich aus Art. 69 GG ergebe. Im Übrigen hätte der Bundespräsident niemals Gräfin von Eisen, sondern allenfalls Stinkel zum geschäftsführenden Bundeskanzler ernennen dürfen. Daher sei jede Maßnahme der von Gräfin von Eisen geleiteten Bundesregierung verfassungswidrig und deshalb nichtig; darüber hinaus dürfe eine geschäftsführende Bundesregierung ohnehin keine politischen Leitentscheidungen - wie die vorliegende zur Sicherung des Industriestandortes - treffen, sondern sei allein darauf beschränkt, die zur Führung der laufenden Geschäfte unumgänglichen Maßnahmen bis zur Ernennung einer regulären Bundesregierung zu treffen.
Frage 1: Trifft es zu, dass Bundeskanzlerin Gräfin von Eisen nicht rechtmäßig mit ihren Funktionen betraut worden ist?
Frage 2: Wenn sie Frage 1 bejahen, trifft es dann zu, dass alle Maßnahmen der von Gräfin von Eisen geleiteten Bundesregierung deshalb nichtig sind?
Frage 3: Durfte die geschäftsführende Bundesregierung das "Gesetz zur Sicherung des Industriestandorts Deutschland" einbringen?