Technische Hinweise zum Ausdrucken der Saarheimer Fälle
und zu ihrer Darstellung auf dem Monitor
Von verschiedenen Seiten sind - geringe - technische Probleme beim Ausdrucken oder bei der Darstellung der Fälle auf dem Monitor herangetragen worden:
I. Ausdrucken der Fälle
Verschiedentlich ist an uns der Wunsch herangetragen worden, die Fälle und Lösungen im Internet auch als "Word-Dateien" zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, um sie so besser ausdrucken zu können. Dem können wir nicht folgen, da dies die Pflege zweier Systeme nötig macht und so zu einer zu hohen Arbeitsbelastung führen würde.
Ungeachtet dessen möchten wir Ihnen einige Hinweise geben, die das Ausdrucken der HTML-Seiten erleichtern sollen:
- Beim Drucken direkt aus einem Browser kann man durch die Verkleinerung der Schriftgröße Papier sparen, ohne dass die Lesbarkeit deutlich darunter leidet. Im "Internet Explorer" und geschieht das über das Menü "Ansicht" und Wahl der dortigen Option "Schriftgrad". Auch wenn man die Schriftgröße dort auf "sehr klein" verkleinert, kommt noch ein sehr lesbarer Ausdruck heraus. Der Ausdruck der Bilder kann durch das Deaktivieren der automatischen Anzeige verhindert werden (Internet-Explorer: Klicken auf "Extras", dann auf die Registerkarte "Erweitert", dann bei "Multimedia" das Kästchen "Bilder anzeigen" deaktivieren. Probleme können im Einzelfall die (seltenen) Fallseiten aufwerfen , bei denen aus Design-Gründen eine helle Schrift auf dunklen Grund gewählt wurde oder bei denen Schrift und Hintergrund ähnlich dunkel sind: Hier wird - jedenfalls bei älteren Browsern - weiß auf weiß gedruckt, was nicht viel nützt.
- Eine weitergehende Bearbeitung der reinen Texte ist möglich, wenn die Internet-Seite als ".txt-Dokument" gespeichert und dann in einem Textverarbeitungsprogramm aufgerufen wird. Hier kann der Text individuell nach den Wünschen des Verwenders verändert und später ausgedruckt werden. Alle Bilder, Hintergrundfarben und ähnliches werden gelöscht. Nur die Schrift bleibt - schwarz auf weiß.
Gehen Sie dazu - etwa bei Verwendung des Internet Explorers - folgendermaßen vor:
1. Wählen Sie aus dem Menü "Datei" die Option "Speichern unter..." .
2. In dem daraufhin erscheinenden Dialogfenster tragen Sie in das Feld "Dateiname" den gewünschten Namen ein, wählen bei "Dateityp" die Option "Textdatei (*.txt)" und geben schließlich unter "Speichern in..." das Verzeichnis an, in dem die Seite gespeichert werden soll. Nach einem Klick auf "Speichern" wird die Speicherung ausgeführt.
3. In einem Textverarbeitungsprogramm können Sie diese Datei dann öffnen, weiter bearbeiten und eventuell ausdrucken.
Die Seiten werden optimal auf einem Monitor abgebildet, dessen Auflösung auf 1024 x 768 Pixel eingestellt ist (dies entspricht der Standard-Auflösung für die meisten Bildschirme). Ist die Auflösung anders eingestellt, kann es insbesondere Probleme bei der Darstellung der "Bescheidkopien" geben, sie können dann weit über den Bildschirmrand hinausgehen. Um zu testen, ob ihre Bildschirmauflösung für die Darstellung der Saarheimer Fälle gut eingestellt ist, sehen Sie sich am besten einfach eins der Beispiele für Behörden- und Gerichtsentscheidungen an. Wenn der "Bescheid" in etwa die Größe eines DIN-A4-Blattes hat, ist die Bildschirmauflösung gut eingestellt und alles in Ordnung.
Wird der Bescheid dagegen viel zu groß (oder viel zu klein) dargestellt, sollten Sie die Bildschirmauflösung ändern und auf 1024 x 768 Pixel einstellen. Dies kann zwar nicht über den Browser erfolgen, sondern nur über das Betriebssystem, wirft aber keine größeren Probleme auf:
Gehen Sie diesbezüglich wie folgt vor, soweit Ihr Rechner über Windows 95 oder spätere Windowsversionen bzw. eine entsprechend neue Version von Windows NT verfügt:
Rufen sie im Menü "Start" (unterer Bildschirmrand) das Menü "Einstellungen" auf;
wählen Sie im Menü "Einstellungen" das Menü "Systemsteuerung";
klicken Sie im Menü "Systemsteuerung" auf "Anzeige";
wählen Sie im Menü "-Anzeige" das Register "Einstellungen";
verschieben Sie den "Regler" bei "Auflösung" auf 1024 x 768;
klicken Sie auf "Testen" und überprüfen Sie, ob Ihr Bildschirm die Einstellung "schluckt" (wenn ja, können Sie 5 Sekunden lang ein Testbild sehen, wenn nein, erkennen Sie 5 Sekunden lang nichts, nur wenig oder sehen alles doppelt);
wenn der "Test" gelungen ist, klicken Sie auf "Ok" und folgen Sie weiteren Anweisungen. Wenn nicht, drücken Sie auf "Abbrechen", Sie haben dann die Pixeleinstellung nicht geändert, da sich Ihr Bildschirm nicht optimal für die Darstellung der "Bescheide" einstellen lässt.
Zur Wiederholung: Da die meisten Bildschirme bereits auf 1024 x 768 Pixel eingestellt sind, brauchen die meisten Nutzer nichts zu ändern!