Technische Hinweise zum Ausdrucken der Saarheimer Fälle 
und zu ihrer Darstellung auf dem Monitor

Von verschiedenen Seiten sind - geringe - technische Probleme beim Ausdrucken oder bei der Darstellung der Fälle auf dem Monitor herangetragen worden:

I. Ausdrucken der Fälle

Verschiedentlich ist an uns der Wunsch herangetragen worden, die Fälle und Lösungen im Internet auch als "Word-Dateien" zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, um sie so besser ausdrucken zu können. Dem können wir nicht folgen, da dies die Pflege zweier Systeme nötig macht und so zu einer zu hohen Arbeitsbelastung führen würde.

Ungeachtet dessen möchten wir Ihnen einige Hinweise geben, die das Ausdrucken der HTML-Seiten erleichtern sollen:

Gehen Sie dazu - etwa bei Verwendung des Internet Explorers - folgendermaßen vor:

1. Wählen Sie aus dem Menü "Datei" die Option "Speichern unter..." .

2. In dem daraufhin erscheinenden Dialogfenster tragen Sie in das Feld "Dateiname" den gewünschten Namen ein, wählen bei "Dateityp" die Option "Textdatei (*.txt)" und geben schließlich unter "Speichern in..." das Verzeichnis an, in dem die Seite gespeichert werden soll. Nach einem Klick auf "Speichern" wird die Speicherung ausgeführt.

3. In einem Textverarbeitungsprogramm können Sie diese Datei dann öffnen, weiter bearbeiten und eventuell ausdrucken.

II.  Probleme bei der Darstellung der Seiten auf dem Monitor

Die Seiten werden optimal auf einem Monitor abgebildet, dessen Auflösung auf 1024 x 768 Pixel eingestellt ist (dies entspricht der Standard-Auflösung für die meisten Bildschirme). Ist die Auflösung anders eingestellt, kann es insbesondere Probleme bei der Darstellung der "Bescheidkopien" geben, sie können dann weit über den Bildschirmrand hinausgehen. Um zu testen, ob ihre Bildschirmauflösung für die Darstellung der Saarheimer Fälle gut eingestellt ist, sehen Sie sich am besten einfach eins der Beispiele für Behörden- und Gerichtsentscheidungen an. Wenn der "Bescheid" in etwa die Größe eines DIN-A4-Blattes hat, ist die Bildschirmauflösung gut eingestellt und alles in Ordnung.

Wird der Bescheid dagegen viel zu groß (oder viel zu klein) dargestellt, sollten Sie die Bildschirmauflösung ändern und auf 1024 x 768 Pixel einstellen. Dies kann zwar nicht über den Browser erfolgen, sondern nur über das Betriebssystem, wirft aber keine größeren Probleme auf:

Gehen Sie diesbezüglich wie folgt vor, soweit Ihr Rechner über Windows 95 oder spätere Windowsversionen bzw. eine entsprechend neue Version von Windows NT verfügt:

Zur Wiederholung: Da die meisten Bildschirme bereits auf 1024 x 768 Pixel eingestellt sind, brauchen die meisten Nutzer nichts zu ändern!