Amt für soziale Sicherung

Außenstelle Saarheim des Landrats des Saarpfalz-Kreises

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Hier wurden zwar auch echte Akten bearbeitet, aber auch viele manipuliert:

Superrevision hammer.jpg (1886 Byte) Dieser überaus schwierige Fall geht in seinen Anforderungen wohl deutlich über das hinaus, was an verfassungsprozessualen Kenntnissen von Studenten erwartet werden kann. Er ist dem Beschluss BVerfG, 2 BvG 2/95 v. 20.1.1999 = BVerfGE 99, 361 ff. nachgebildet und behandelt weitgehend ungeklärte Probleme des Bund-Länder-Streits und die überaus strittige Frage der Haftung im Bund-Länder-Verhältnis nach Art. 104 a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG. Als Examensklausur könnte dieser Fall wohl nicht mehr gestellt werden, allenfalls könnten die sich hier stellenden Probleme Gegenstand einer Examenshausarbeit sein.