Vorbemerkung und Einführung zu den Saarheimer Fällen zum Staats- und Verwaltungsrecht
von Univ.-Prof. Dr. Klaus Grupp und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens
SAARHEIM ist eine virtuelle Stadt, in der virtuelle Menschen leben, deren öffentlich-rechtliche Probleme der Lösung harren doch sind insoweit Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen mit der Wirklichkeit durchaus beabsichtigt und erwünscht. Die Lokalisierung der Rechtsfragen in einer einzigen Stadt und um sie herum soll die Komplexität des rechtlichen Geflechts andeuten, das in der realen Welt besteht, die Besiedlung von Saarheim mit "lebendigen" Charakteren soll zugleich darauf hinweisen, dass die Geltendmachung von Rechten im tatsächlichen Leben meist interessengesteuert ist, und die Abbildung von Bescheiden und einer verwaltungsgerichtlichen Akte soll die Wirklichkeit des Rechtslebens ansatzweise widerspiegeln. Die Fälle selbst, die (auch im Staatsrecht) zum großen Teil Prüfungsanforderungen genügen, waren überwiegend bereits Gegenstand von Klausuren und Hausarbeiten im Staatsexamen, in Examensklausurenkursen oder Übungen, sind jedoch teilweise um zusätzliche Fragen erweitert worden. Sie sind unserer Auffassung nach besonders geeignet, die Bearbeitung von Problemen des öffentlichen Rechts zu üben - sei es als Vorbereitung auf eine Übung oder das Examen, sei es ohne spezifischen Anlass (nur) zum besseren Verständnis der Rechtsmaterie.Der Zugang zu den Fällen ist auf unterschiedliche Weise möglich: zum einen auf systematische Weise und nach Rechtsgebieten gegliedert über das Inhaltsverzeichnis, zum anderen nach dem Zufallsprinzip (das auch in der Realität bestimmt, wann welche Rechtsfälle sich ereignen), wenn Sie einzelnen Links in der Beschreibung von Saarheim, auf dem Stadtplan oder bei den handelnden Personen folgen.
Für das Polizeirecht, das Baurecht und das Kommunalrecht ist mittlerweile auch die Möglichkeit geschaffen worden, sich diese Rechtsgebiete anhand von Stadtrundgängen zu erarbeiten. Zudem haben wir Wegweiser entwickelt, die dem Nutzer das Auffinden der in den Saarheimer Fällen behandelten Probleme zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, zum Verwaltungsprozessrecht, zum Staatsorganisationsrecht, zu Grundrechtsfragen und zum Verfassungsprozessrecht erleichtern soll. Bewusst verzichtet haben wir hingegen auf eine Suchfunktion, die es erlaubt hätte, nach Eingabe eines einzelnen Stichworts auf die Fälle zuzugreifen, in denen es erwähnt ist; denn das Ergebnis wäre ganz überwiegend verwirrend oder nichtssagend gewesen.
SAARHEIM ist eine saarländische Stadt, weil sie ursprünglich an der Universität des Saarlandes geplant und "errichtet" worden ist, und deshalb ist für die Lösung der Fälle oft saarländisches Recht anzuwenden. Das bedeutet aber nicht, dass Saarheim mitsamt seinen Rechtsfällen nicht ebenso in einem anderen Bundesland liegen könnte, und um daher auch denjenigen, die nicht mit dem saarländischen Landesrecht vertraut sind, die Fallbearbeitung zu ermöglichen, ist der Wortlaut der einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften auf einer besonderen Seite wiedergegeben, zu der jeweils ein Link eingerichtet ist. Überdies sind den zitierten Normen des saarländischen Rechts Hinweise auf die entsprechenden Bestimmungen anderer Bundesländer (und teilweise auf eine abweichende Rechtslage sowie die sich daraus ergebenden Folgen für die Falllösung) beigegeben, so dass die Lösungsvorschläge auch denen nützlich sein werden, die sinnvollerweise die Fälle anhand der ihnen vertrauten Vorschriften ihres Bundeslandes bearbeiten
Bei der Bearbeitung der Fälle sollten Sie der Verlockung widerstehen, die den Sachverhalten beigefügten Lösungsvorschläge zu lesen, bevor Sie sich selbst um eine Falllösung bemüht haben. Die Lösungsvorschläge sind im Übrigen keine Musterlösungen weder für Klausuren (dafür sind sie zu ausführlich und zudem mit Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen versehen) noch für Hausarbeiten (dafür sind sie wohl nicht immer ausführlich genug, und Schrifttum sowie Rechtsprechung sind nicht hinreichend ausgewertet) , sie sollen es Ihnen vielmehr ermöglichen, Ihre eigenen Überlegungen kritisch zu überprüfen, und Ihnen Anhaltspunkte für eine selbständige weitergehende Beschäftigung mit den Problemen des Falles geben. Den Lösungsvorschlägen sind mehrfach vertiefende Hinweise angefügt, die nicht der systematischen Stoffvermittlung dienen, sondern Schwierigkeiten bei der Fallbearbeitung überwinden helfen sollen, die nach unseren Beobachtungen recht häufig auftreten, obwohl die Lösung von Fällen selten von Erwägungen zu diesen Fragen abhängt.
Damit also keine Frustration aufkommt: Soweit es nicht erkennbar um Standardprobleme geht, würde selbst für eine gute - oder sogar sehr gute - Bewertung regelmäßig nicht erwartet, dass alle Probleme der Fälle so bearbeitet werden, wie dies in den Lösungsvorschlägen geschieht. Entscheidend für eine gute Bewertung einer öffentlich-rechtlichen Klausur ist vielmehr vor allem (sofern man an vernünftige Prüfer gerät - und nur auf diesen Fall kann man sich vorbereiten),
- dass Sie die gängigen prozessualen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Probleme angemessen knapp, aber auch angemessen präzise behandeln, ohne irgendein Schema "herunterzuklappern";
- dass Sie immer sorgfältig subsumieren (nicht anders als im Zivil- und Strafrecht) und insbesondere auch auf Legaldefinitionen und Anwendungsbereiche der angewendeten Gesetze achten (bei neueren Gesetzen sollten Sie insoweit vor allem die ersten Paragraphen beachten, immer ist zu klären, ob Bundes- oder Landesrecht Anwendung findet);
- dass Sie Normen genau lesen - und auch die Vorschriften, welche sich "im Dunstkreis" einer (vermeintlich einschlägigen) Norm befinden;
- dass Sie dem Leser deutlich machen, warum was wo von Ihnen geprüft wird;
- dass Sie die Sachverhaltsinformationen verwerten, also dem Leser klar machen, wie man diesen Fall löst, und sich nicht allein darauf beschränken, ihm mitzuteilen, wie man allgemein Fälle dieser Art löst;
- dass Sie "Stammtisch"-Argumente vermeiden (welche leider vor allem gern bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgebracht werden);
- dass Sie sich bemühen, die Lösung, für die Sie sich bei der Bearbeitung eines Problems entscheiden, hinreichend ausführlich und vor allem argumentativ zu begründen;
- dass Sie über ausreichendes Wissen verfügen: Insoweit ist insbesondere zu beachten, dass zur Lösung verwaltungsrechtlicher Fälle andere Kenntnisse erforderlich sind als zur Lösung staatsrechtlicher Fälle. Es kann nicht nachdrücklich genug empfohlen werden, vor der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (und spätestens jedenfalls vor dem Examen) ein Lehrbuch zum allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsprozessrecht gründlich durchzuarbeiten und sich auch mit den Besonderheiten des jeweiligen Landesrechts vertraut zu machen. Insoweit gilt auch: Keine Angst vor dickeren Lehrbüchern. Gegenüber Skripten und Grundrissen haben sie oftmals den Vorteil, dass sie etwas erklären und nicht nur - ohne nähere Begründung - die herrschende Meinung mitteilen.
Hieraus folgt: Wenn Sie bei Ihrer Bearbeitung in etwa dem Aufbau der Lösungsvorschläge gefolgt sind und die dort angegebenen Normen gefunden haben, sind sie auf dem richtigen Weg für gute Noten. Wenn Sie die in den Lösungsvorschlägen genannten groben Fehler gemacht haben, müssen Sie dagegen noch einiges tun. Dies gilt auch dann, wenn Sie regelmäßig alle Fälle, die Sie bearbeiten, ganz anders lösen, als in den Lösungsvorschlägen angegeben ist. Umgekehrt besteht kein Grund zur Verzweiflung, wenn Sie in dem einen oder anderen Fall auf das völlig falsche Pferd gesetzt haben. Wenn das im Examen passiert, ist es zwar höchst unerfreulich - aber einzelne Aussetzer lassen sich auch durch die beste Vorbereitung nicht vermeiden, so dass bei der Examensvorbereitung auch weniger auf die Vermeidung solcher Aussetzer hingearbeitet werden sollte als auf die Aneignung des notwendigen Grundwissens.
Im Übrigen freuen wir uns über Ihre Anmerkungen, Vorschläge, Hinweise etc. zu SAARHEIM und zu den einzelnen Fällen lassen Sie uns bitte wissen, was wir nach Ihrer Ansicht ändern, erweitern oder beibehalten sollten, zumal da diese Sammlung von Fällen ständig bearbeitet und erweitert wird, und schreiben Sie uns:
Univ.-Prof. Dr. Klaus Grupp Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens
Universität des Saarlandes
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Postfach 1409
67324 Speyer